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Datenschutzbeauftragter
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Kostenlose Vorschau · DatenschutzbeauftragterQ1 / 30
Ist die Kommunikation zwischen Ihrem Browser und dem Zielserver verschlüsselt, ist es für Angreifer nahezu unmöglich die Verbindungsdaten mitzulesen.
Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Ist die Kommunikation zwischen Ihrem Browser und dem Zielserver verschlüsselt, ist es für Angreifer nahezu unmöglich die Verbindungsdaten mitzulesen. **Weiterführende Informationen:** Bei der SSL-Verschlüsselung wird der Datenverkehr auf der gesamten Strecke zwischen der Webseite und dem Browser des Nutzers verschlüsselt. Eine SSL-Verschlüsselung kann allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn die betreffende Webseite diese Technik auch anbietet. Glücklicherweise gibt es kaum noch seriöse Webseiten ohne HTTPS.
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  1. Datenschutzbeauftragter

    Ist die Kommunikation zwischen Ihrem Browser und dem Zielserver verschlüsselt, ist es für Angreifer nahezu unmöglich die Verbindungsdaten mitzulesen.

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Ist die Kommunikation zwischen Ihrem Browser und dem Zielserver verschlüsselt, ist es für Angreifer nahezu unmöglich die Verbindungsdaten mitzulesen. **Weiterführende Informationen:** Bei der SSL-Verschlüsselung wird der Datenverkehr auf der gesamten Strecke zwischen der Webseite und dem Browser des Nutzers verschlüsselt. Eine SSL-Verschlüsselung kann allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn die betreffende Webseite diese Technik auch anbietet. Glücklicherweise gibt es kaum noch seriöse Webseiten ohne HTTPS.
  2. Datenschutzbeauftragter

    Phishing-E-Mails mit manipulierten Links gibt es selten und die Zielseiten sind oft schlecht gemacht.

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Phishing-E-Mails mit manipulierten Links gibt es **häufig** und die Zielseiten sind oft **perfekt** gemacht. **Weiterführende Informationen:** Grundsätzlich entscheiden Sie beim Browsen, welche Webseite Sie aufrufen wollen. Das klingt banal, beinhaltet aber eine wichtige Aussage – Seien Sie sich sicher, wo Sie sich befinden! Das größte Risiko ist nicht der Hacker, der Ihren Datenverkehr belauscht, sondern der Hacker der ihnen vormacht, dass Sie sich auf der Seite Ihrer Bank, der Bahn, der Seite des ÖVPN befinden – während Sie tatsächlich gerade auf einer täuschend ähnlichen Kopie Ihre Kontodaten eingeben. Lassen Sie sich nicht verleiten, auf Links in E-Mails oder Chatprogrammen einfach zu „klicken“. Sie wissen nicht, wohin Sie geschickt werden.
  3. Datenschutzbeauftragter

    Beim Datenschutz geht es um ...

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * den Schutz von Menschen. * das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, * das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. **Weiterführende Informationen:** Beim Datenschutz geht es um den Schutz von Menschen und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also dem Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Hier sind konkrete **gesetzliche Vorgaben zwingend** zu erfüllen, die sich im Wesentlichen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben. Die DGSVO beschreibt das Ziel des Datenschutzes im Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von allgemeinen Daten vor Schäden, sondern um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch („Datenschutz ist Personenschutz“). Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich auf das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Diese wurde im BVerfG-Urteil zur Volkszählung festgeschrieben. Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. Anonymität müssen gewahrt bleiben.
  4. Datenschutzbeauftragter

    Was bedeutet „IT-Sicherheit“?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * IT-Sicherheit befasst sich mit dem Schutz von Daten, die in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet werden. * IT-Sicherheit ist ein Teilgebiet der Informationssicherheit. * IT-Sicherheit befasst sich mit dem Schutz aller Assets vor Manipulationen, Verlust und unberechtigter Kenntnisnahme. **Weiterführende Informationen:** IT-Sicherheit ist ein Teilgebiet der Informationssicherheit, die sich mit dem Schutz aller Daten und Informationen („Assets“) eines Unternehmens vor Manipulationen, Verlust, unberechtigter Kenntnisnahme befasst. Der IT-Sicherheit kommt eine Schlüsselrolle für die Sicherheit von soziotechnischen Systemen zu. IT oder auch ITK-Systeme sind Teil der soziotechnischen Systeme. Zu den Aufgaben der IT-Sicherheit gehören der Schutz von ITK-Systeme von Organisationen gegen Bedrohungen. Damit soll unter anderem wirtschaftlicher Schaden verhindert werden. In Abgrenzung zu IT-Sicherheit umfasst Informationssicherheit neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen.
  5. Datenschutzbeauftragter

    Warum können Apps für die IT-Sicherheit gefährlich sein?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort:** * Sie können unnötige Zugriffe und Berechtigungen auf das Smartphone haben. **Weiterführende Informationen:** Die Telearbeit (auch Mobilarbeit oder mobile Arbeit) ist eine Arbeitsorganisation, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitsaufgaben ganz oder teilweise außerhalb der Geschäftsräume oder Betriebsstätten des Arbeitgebers überwiegend durch Telekommunikation ausüben.
  6. Datenschutzbeauftragter

    Ein Passwort ist komplex, wenn es ...

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Groß- und Kleinschreibung enthält. * Zahlen und Sonderzeichen enthält. * über 12 Zeichen lang ist. **Weiterführende Informationen:** Weniger als 12 Zeichen gelten aktuell als unsicher. Sobald ein Passwort aufgeschrieben wird, ist es nicht mehr sicher und muss regelmäßig gewechselt werden. Es muss sich dabei signifikant vom vorherigen Passwort unterscheiden – mindestens 3 Zeichen müssen verändert werden. Wichtiger als der Wechsel ist aber die Passwortlänge und Komplexität. Passwörter müssen immer sofort gewechselt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Sicherheit kompromittiert wurde, wie z. B. bei Verlust von mobilen Geräten.
  7. Datenschutzbeauftragter

    Welche Grundprinzipien müssen im Datenschutzrecht gemäß BDSG beachtet werden?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Datenverarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt * Erforderlichkeitsprinzip * Zweckbindung * Direkterhebung **Weiterführende Informationen:** Das BDSG gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten öffentlicher Stellen des Bundes und der Länder (soweit nicht landesrechtliche Regelungen greifen) sowie für nichtöffentliche Stellen. Es besteht aus vier Teilen: Gemeinsame Bestimmungen, Durchführungsbestimmungen zur DS-GVO, Datenschutzbestimmungen für Polizei- und Justizbehörden und Besondere Bestimmungen für Tätigkeiten außerhalb von DS-GVO und JI-Richtlinie. **Quelle:** IHK Weiterbildung - Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Gestalten von Schnittstellen und Projekten (2016), Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit, Seite 34
  8. Datenschutzbeauftragter

    Über das Telefon verschaffen sich Angreifer zunächst oft ...

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Daten über die Unternehmensstruktur (Organigramm). * über firmeninterne Termini. * über Personen, mit denen er sich als Kollege oder Partner ausgeben kann. * über Bezeichnungen, Nummern und Abkürzungen für Abteilungen oder Prozesse. **Weiterführende Informationen:** Angreifer nutzen auch das Telefon als Mittel zum Angriff. Oft baut der Angreifer eine persönliche Beziehung zum Opfer auf, indem er mehrmals anruft, sich Schritt für Schritt ein Bild aufbaut und erst nach einiger Zeit nach bestimmten Informationen fragt. In größeren Unternehmen sind solche Angriffe aussichtsreich, da sich der Angreifer leicht als Mitarbeiter einer anderen Abteilung oder aus einem anderen Standort ausgeben kann, ohne dass der Angerufene sofort Verdacht schöpft. Aber selbst in kleineren Strukturen ist so etwas möglich, dort ist der Angreifer dann der vermeintliche externe Dienstleister oder Berater. Weil grundsätzlich jeder getäuscht werden kann, ist es besonders wichtig, vorgeschriebene Wege und Prozeduren (etwa bei technischen Problemen oder der Informationsweitergabe) einzuhalten und misstrauisch zu bleiben.
  9. Datenschutzbeauftragter

    Welches Schadprogramm befiel mehrere Millionen Computer und verschlüsselte innerhalb von nur drei Tagen Daten auf mehr als 200.000 Windows-Rechnern in über 150 Ländern?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort:** * WannaCry **Weiterführende Informationen:** **WannaCry** betraf weltweit mehrere hunderttausend Windows-Systeme. Eine der größten bislang beobachteten Ransomware-Wellen beherrschte im Mai 2017 die Schlagzeilen: Anders als die häufige Bezeichnung Erpressungstrojaner vermuten ließ, handelte es sich bei WannaCry allerdings um einen Wurm, der sich selbstständig ohne Zutun der Nutzer auf Windows-Rechnern verbreitete. Der Infektionsmechanismus von WannaCry nutzte eine Sicherheitslücke im Windows-Betriebssystem aus, für die Microsoft bereits acht Wochen vor dem Ausbruch der Epidemie ein Software-Patch bereitgestellt hatte. Ein zeitnahes Aufspielen dieses Sicherheitsupdates hätte in vielen Fällen die WannaCry-Infektion und alle dadurch ausgelösten Schäden verhindern können.
  10. Datenschutzbeauftragter

    Eine Meldung ist laut Art. 33 DSGVO nicht erforderlich, wenn ein geringes Verletzungsrisiko der personenbezogenen Daten besteht.

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Eine Meldung ist laut Art. 33 DSGVO nicht erforderlich, wenn ein geringes Verletzungsrisiko der personenbezogenen Daten besteht. **Weiterführende Informationen:** Dies ist dann der Fall wenn sicher verschlüsselte Datenträger verloren gegangen sind, auf denen sich entsprechende Daten befinden. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Die DSGVO legt also sowohl fest, wer den Datenschutzverstoß melden, als auch innerhalb welcher Frist die Meldung vorgenommen werden muss. Wer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, wird im Art. 4 Nr. 7 definiert. Dementsprechend ist derjenige verantwortlich, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
  11. Datenschutzbeauftragter

    Was stellt eine Verletzung der Rechte von betroffenen Personen dar?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Rechtsgrundlage. * Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage. * Die Vermarktung und der Vertrieb von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage. **Weiterführende Informationen:** Betroffene Personen haben das Recht auf eine Information bei Datenschutzverletzung mit hohem Risiko → Art. 12-23 DSGVO. Da jede natürliche Person ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat, liegen die Pflichten auf der Seite der Unternehmen, um dieses sicherzustellen. Alle betroffenen Personen haben ein Auskunftsrecht bezüglich Ihrer Daten (§§ 19 und 34 BDSG). Unternehmen und öffentliche Stellen haben daher gemäß Datenschutz die Pflicht, Betroffene in Bezug auf ihre Daten über Folgendes zu informieren: * Umfang der gespeicherten Daten * Herkunft der Daten * Zweck der Speicherung * Gegebenenfalls ob und an wen die Informationen übermittelt wurden Des Weiteren haben Betroffene ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten (§§ 20 und 35 BDSG). Die Berichtigung muss dann vorgenommen werden, wenn die gespeicherten Informationen unrichtig sind. Eine Löschung oder Sperrung muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn eine Speicherung nicht zulässig war.
  12. Datenschutzbeauftragter

    Wie sind die Datenschutzbehörden in Deutschland organisiert?

    Richtig — B. **Korrekte Antwort(en):** * Jedes Bundesland hat mindestens eine Aufsichtsbehörde. * Jede der Datenschutz-Aufsichtsbehörden muss sich an das Kohärenzverfahren halten. * Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zuständig.
  13. Datenschutzbeauftragter

    Der Datenschutz soll jedem Unternehmen Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und den Schutz der Privatsphäre garantieren.

    Richtig — B. **Diese Aussage ist falsch. Die richtige Aussage lautet:** Der Datenschutz soll jedem **Bürger** Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und den Schutz der Privatsphäre garantieren. **Weiterführende Informationen:** Aus diesem Grund ist die Verarbeitung oder das Verwenden von personenbezogenen Daten vor allem zum gewerblichen Zweck grundsätzlich verboten, es sei denn die Verarbeitung wird durch eine rechtliche Grundlage gestattet oder es liegt eine ausdrückliche, rechtsgültige Einwilligung des Betroffenen vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bedingt zulässig. Des Weiteren sollen, im Sinne der Datenschutzgrundsätze, in jedem Fall so wenige Daten wie möglich und nur mit der Kenntnis des Betroffenen erhoben werden. Sie unterliegen einer Zweckbindung und sind zu löschen, sobald der Zweck der Erhebung nicht mehr besteht. Außerdem sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine missbräuchliche Datenverarbeitung verhindern. Diese Grundsätze sollen den Datenschutz innerhalb Deutschlands gewährleisten.
  14. Datenschutzbeauftragter

    Was müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Sicherheit der Verarbeitung berücksichtigen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Stand der Technik und Implementierungskosten * Art, Umfang, Umstände der Verarbeitung personenbezogener Daten * Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten * Eintrittswahrscheinlichkeit von Datenschutzvorfällen * Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen **Weiterführende Informationen:** Der Verantwortliche sollte geeignete und wirksame Maßnahmen treffen müssen und nachweisen können, dass die Maßnahmen auch wirksam sind. Zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO sollte der Verantwortliche Maßnahmen ergreifen, die insbesondere: * den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) genügen und * durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) dazu beitragen. Diese Maßnahmen können darin bestehen: * Minimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten * Schnellstmögliche Pseudonymisierung personenbezogener Daten * Transparenz bezüglich der Funktionen und Verarbeitung * Überwachung der Verarbeitung * Schaffung und Verbesserung von Sicherheitsfunktionen Näher spezifiziert werden diese Punkte in → Art. 32 DSGVO - Sicherheit der Verarbeitung: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  15. Datenschutzbeauftragter

    Achten Sie darauf, dass Ihre Kollegen keine personenbezogenen Daten ohne Rücksprache mit Ihnen als DSB in Projekte oder an Datenverarbeiter außerhalb der EU senden!

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Achten Sie darauf, dass Ihre Kollegen keine personenbezogenen Daten ohne Rücksprache mit Ihnen als DSB in Projekte oder an Datenverarbeiter außerhalb der EU senden! **Weiterführende Informationen:** Falls die Übermittlung nicht auf eine Bestimmung der Artikel 45 oder 46 – einschließlich der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften – gestützt werden könnte und keine der Ausnahmen für einen bestimmten Fall gemäß dem ersten Unterabsatz anwendbar ist, darf eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur dann erfolgen, wenn die Übermittlung nicht wiederholt erfolgt, nur eine begrenzte Zahl von betroffenen Personen betrifft, für die Wahrung der zwingenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern die Interessen oder die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen, und der Verantwortliche alle Umstände der Datenübermittlung beurteilt und auf der Grundlage dieser Beurteilung geeignete Garantien in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vorgesehen hat. Der Verantwortliche setzt die Aufsichtsbehörde von der Übermittlung in Kenntnis. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Übermittlung und seine zwingenden berechtigten Interessen; dies erfolgt zusätzlich zu den der betroffenen Person nach den Artikeln 13 und 14 mitgeteilten Informationen.
  16. Datenschutzbeauftragter

    Freiwilligkeit kann dann vorliegen, wenn ...

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * für die beschäftigte Person ein rechtlicher Vorteil besteht. * für die beschäftigte Person ein wirtschaftlicher Vorteil besteht. * Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen. **Weiterführende Informationen:** Im Beschäftigungskontext ist eine Einwilligung schriftlich oder elektronisch gemäß § 26 BDSG einzuholen. Im Allgemeinen bestimmt das BDSG, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn der Betroffene diesem Vorgang zugestimmt oder aber eine eindeutige Rechtsvorschrift dies erlaubt bzw. anordnet. Bezogen auf die Mitarbeiterdaten ist Arbeitnehmerdatenschutz § 26 BDSG-neu von großer Bedeutung. Dieser gewährt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber.
  17. Datenschutzbeauftragter

    Welche Aufgaben besitzt ein Datenschutzbeauftragter?

    Richtig — A. Korrekte Antwort(en): * Er sollte Kenntnis über sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung durch aktuelle Gerichtsentscheidungen haben * Kontrolle und Überwachung der Abläufe auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin * Schulungen der Mitarbeiter * Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener (IHK Weiterbildung – Geprüfte Logistikmeister, Prozesssteuerung und –optimierung (2017), Informations- und Kommunikationssysteme, Seite 79, 80)
  18. Datenschutzbeauftragter

    Wie informieren Sie innerhalb Ihres Unternehmens am besten über Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter sowie wichtige datenschutzrechtliche Themen?

    Richtig — B. Das ist die richtige Antwort.
  19. Datenschutzbeauftragter

    Die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein Instrument, um das Risiko zu erkennen und zu bewerten, das für das Individuum durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation entsteht.

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein Instrument, um das Risiko zu erkennen und zu bewerten, das für das Individuum durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation entsteht. **Weiterführende Informationen:** Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Vorabbewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts vorzunehmen hat. Die DSFA ist in **Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** geregelt. Sie ist demnach durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.
  20. Datenschutzbeauftragter

    Welche dieser Daten gehören in die besondere Kategorie von personenbezogenen Daten?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort:** * Religionszugehörigkeit **Weiterführende Informationen:** In die besondere Kategorie von personenbezogenen Daten gehören: Daten zu Gesundheit, Religionsbekenntnis, Parteizugehörigkeit, Fingerabdruck, sexuelle Orientierung u. a.
  21. Datenschutzbeauftragter

    Die Kundendaten eines Handelsunternehmens mit Niederlassung in Belgien werden vom Mutterkonzern in Japan gespeichert. Ist die DSGVO anwendbar?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort:** * Ja, weil das Unternehmen eine Niederlassung in einem EU-Staat hat. **Weiterführende Informationen:** Rund um die Verhandlungen der Datenschutz-Grundverordnung kritisierten EU-Abgeordnete massives Lobbying von Seiten der US-Regierung und von US-amerikanischen IT-Unternehmen. Technologie-Unternehmen aus den USA fürchten demnach den negativen Einfluss der Verordnung auf ihre Niederlassungen in Europa und übten entsprechenden Druck auf die Regierung von US-Präsident Obama aus. So forderte der amerikanische EU-Botschafter William E. Kennard in einer Rede in Brüssel am 4. Dezember 2012, dass die zentralen Forderungen der Verordnung gestrichen werden müssen: das Löschen sämtlicher Daten einer Person aus den Unternehmensdatenbanken auf Wunsch und die ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, bevor ihre Daten überhaupt gesammelt werden dürfen.
  22. Datenschutzbeauftragter

    Mit welchem dieser Newsletter WordPress Plugin Anbieter ist ein AV bzw. ADV Vertrag erforderlich?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort:** * MailChimp Plugin **Weiterführende Informationen:** MailChimp speichert und verarbeitet, im Gegensatz zu den beiden anderen Plugins, Abonennten Daten auf MailChimp Servern. Die Websitebetreiber benötigen deshalb einen ADV Vertrag mit MailChimp.
  23. Datenschutzbeauftragter

    Wer gilt in einem Unternehmensbereich als sogenannte Dritte?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Kunden * Reinigungsdienst * Kolleg/innen nicht involvierter Bereiche **Weiterführende Informationen:** Die Unterlagen sind dementsprechend vor allen Kollegen aus nicht involvierten Abteilungen zu schützen. Kunden sind Dritte, sie sollten keinen Einblick in Unterlagen anderer Kunden und Konditionen nehmen können. Der Reinigungsdienst, der bei Ihrer Abwesenheit ihren Schreibtisch reinigt und den Müll entsorgt ist Dritter. Oft kommt der Reinigungsdienst vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende. Diese Personen sind oft unbeaufsichtigt in Ihrem Büro, hätten also genügend Zeit, sich in Ihren Unterlagen umzuschauen.
  24. Datenschutzbeauftragter

    Menschliche Ursachen während der selbstständigen Arbeit sind:

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * E-Mailsendungen an falsche Empfänger * Unverschlossene Büros/nicht gesperrte PC-Bildschirme * Wichtige Dokumente am falschen Drucker ausdrucken **Weiterführende Informationen:** Es wird Ihnen vielleicht zunächst banal vorkommen, über E-Mailsendungen an falsche Empfänger zu sprechen, unverschlossene Büros, beziehungsweise nicht gesperrte PC-Bildschirme oder das Ausdrucken wichtiger Dokumente im falschen Drucker. Die Folgen können allerdings dramatisch sein und leider passieren solche Fehler im schnellen Tempo des Arbeitens häufiger, als man denkt.
  25. Datenschutzbeauftragter

    Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person.

    Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person. **Weiterführende Informationen:** Formal wird zwischen Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfällen unterschieden. Beide Arten sind Sicherheitsvorfälle und können sowohl interne als auch externe Ursachen haben. Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogen Daten betroffen. Also zum Beispiel Personal- oder Kundendaten. Der Geschädigte ist demnach die betroffene natürliche Person. Bei Informationssicherheitsvorfällen sind die betroffenen Daten Unternehmenswerte, also zum Beispiel IT-Systeme, IT-Anwendungen oder Daten und Dokumente. Geschädigte ist das Unternehmen. In einem Unternehmen können verschiedene Sicherheitsvorfälle auftreten, die Schäden für das Unternehmen aber auch für die Kunden und Partner bedeuten können.
  26. Datenschutzbeauftragter

    Wie können Sie sich vor Sicherheitsvorfällen schützen?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Benutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden * Lang unbesetzte Räume abschließen * Arbeitsplatzrechner sperren durch „Windowstaste“ + „L“ * Auf dem richtigen Drucker drucken * Daten/Dokumente sicher aufbewahren und vor Dritten fernhalten **Weiterführende Informationen:** Egal ob es um den Schutz vor einem Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfall geht. Es gibt Verhaltensweisen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Sicherheitsvorfalls reduzieren: * Geben Sie niemals Ihre Benutzerkennungen weiter! * Schließen Sie Räume ab, die länger unbesetzt sind! * Sperren Sie Ihren Arbeitsplatzrechner durch die Windowstaste und den Buchstaben „L“ * Verwenden Sie sichere Passwörter! * Drucken Sie auf dem richtigen Drucker! * Verwahren Sie Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher! * Vernichten Sie nicht mehr benötigte Dokumente! * Verwehren Sie Unbefugten Einsicht in vertrauliche Unterlagen!
  27. Datenschutzbeauftragter

    Was müssen Sie beim Umgang mit öffentlichen und internen Dokumenten beachten?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden. **Weiterführende Informationen:** Öffentliche Dokumente haben **keinen Schutzbedarf.** Interne Dokumente haben **einen normalen Schutzbedarf**. Hier würde der unberechtigte Zugang zu den Informationen das Unternehmen oder die Organisation in keiner Weise beeinträchtigen, da die Informationen öffentlich verfügbar sind. Die Information ist demnach für eine größere Gruppe von Mitarbeitern und ausgesuchten Dritten ohne gesonderte Schutzmaßnahmen verfügbar. Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden und dürfen ungeschützt nur in Räumen, zu denen die Allgemeinheit keinen Zugang hat, aufbewahrt werden. Solche Dokumente können auch im Home-Office oder Mobile Office entsprechend der Richtlinien verarbeitet werden. Die Entsorgung kann durch jeden Mitarbeiter entsprechend der Richtlinie „Datenträgerentsorgung“ erfolgen.
  28. Datenschutzbeauftragter

    Welche Hinweise müssen gemäß Art. 5 DSGVO für jede Verarbeitung beachtet werden?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! **Weiterführende Informationen:** Die DSGVO legt Grundsätze fest, die für jede Verarbeitung beachtet werden müssen und eine Rechenschaft verlangen: * **Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz** → Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * **Zweckbindung** → Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * **Datenminimierung** → "So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich!" * **Richtigkeit** → Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * **Speicherbegrenzung** → Wenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist, müssen Daten gelöscht werden. * **Integrität, Vertraulichkeit** → Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! Es handelt sich hier um eine Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können. Eine Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie durch die DSGVO selbst oder durch eine andere Rechtsvorschrift wie z.B. Steuer- und Abgabenrecht erlaubt wird.
  29. Datenschutzbeauftragter

    Welche Anforderung beinhaltet das Arbeiten im Home-Office?

    Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Home-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten. * Ihr dienstlicher Arbeitsbereich muss in Ihrem Privatbereich bereitgestellt und eingerichtet werden. * Sie können im Home-Office Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen. **Weiterführende Informationen:** Sie können im Home-Office zwar Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen, dass bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch auch von unterwegs, zum Beispiel von Ihrem Laptop aus, arbeiten dürfen. Denn dann bewegen Sie sich im Bereich des mobilen Arbeitens. Die Unterscheidung ist wichtig, weil im Home-Office und beim mobilen Arbeiten unterschiedliche Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz gelten.
  30. Datenschutzbeauftragter

    E-Mails sind – neben dem Telefon - das am wenigsten genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen.

    Richtig — B. **Diese Aussage ist falsch. Die richtige Aussage lautet:** E-Mails sind – neben dem Telefon - das **am meisten** genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen. **Weiterführende Informationen:** Das bedeutet aber nicht, dass E-Mails an sich auch sicher sind. Im Grunde genommen ist eine E-Mail vergleichbar mit einer mit Bleistift beschriebenen Postkarte. Sie sind genauso einfach abzufangen, zu lesen oder zu verändern. Deshalb gibt es technische Schutzmaßnahmen und natürlich auch organisatorische Regelungen, die Ihnen beim sicheren Umgang mit E-Mails helfen können. Schließlich hat das Unternehmen großes Interesse daran, dass die Kommunikation per E-Mail reibungslos aber auch vertraulich vonstatten gehen kann.
Beispielfragen

Datenschutzbeauftragter Beispielfragen

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Datenschutzbeauftragter Wer gilt in einem Unternehmensbereich als sogenannte Dritte?

A. Kunden ✓

B. Reinigungsdienst

C. Kolleg/innen nicht involvierter Abteilungen

D. Kolleg/innen der gleichen Abteilung

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Kunden * Reinigungsdienst * Kolleg/innen nicht involvierter Bereiche **Weiterführende Informationen:** Die Unterlagen sind dementsprechend vor allen Kollegen aus nicht involvierten Abteilungen zu schützen. Kunden sind Dritte, sie sollten keinen Einblick in Unterlagen anderer Kunden und Konditionen nehmen können. Der Reinigungsdienst, der bei Ihrer Abwesenheit ihren Schreibtisch reinigt und den Müll entsorgt ist Dritter. Oft kommt der Reinigungsdienst vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende. Diese Personen sind oft unbeaufsichtigt in Ihrem Büro, hätten also genügend Zeit, sich in Ihren Unterlagen umzuschauen.

Datenschutzbeauftragter Menschliche Ursachen während der selbstständigen Arbeit sind:

A. E-Mailsendungen an falsche Empfänger ✓

B. Unverschlossene Büros/nicht gesperrte PC-Bildschirme

C. Wichtige Dokumente am falschen Drucker ausdrucken

D. Elementare Gefahren wie Stromausfall, Brände und Überschwemmungen

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * E-Mailsendungen an falsche Empfänger * Unverschlossene Büros/nicht gesperrte PC-Bildschirme * Wichtige Dokumente am falschen Drucker ausdrucken **Weiterführende Informationen:** Es wird Ihnen vielleicht zunächst banal vorkommen, über E-Mailsendungen an falsche Empfänger zu sprechen, unverschlossene Büros, beziehungsweise nicht gesperrte PC-Bildschirme oder das Ausdrucken wichtiger Dokumente im falschen Drucker. Die Folgen können allerdings dramatisch sein und leider passieren solche Fehler im schnellen Tempo des Arbeitens häufiger, als man denkt.

Datenschutzbeauftragter Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person.

A. Richtig ✓

B. Falsch

Richtig — A. **Diese Aussage ist richtig.** Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person. **Weiterführende Informationen:** Formal wird zwischen Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfällen unterschieden. Beide Arten sind Sicherheitsvorfälle und können sowohl interne als auch externe Ursachen haben. Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogen Daten betroffen. Also zum Beispiel Personal- oder Kundendaten. Der Geschädigte ist demnach die betroffene natürliche Person. Bei Informationssicherheitsvorfällen sind die betroffenen Daten Unternehmenswerte, also zum Beispiel IT-Systeme, IT-Anwendungen oder Daten und Dokumente. Geschädigte ist das Unternehmen. In einem Unternehmen können verschiedene Sicherheitsvorfälle auftreten, die Schäden für das Unternehmen aber auch für die Kunden und Partner bedeuten können.

Datenschutzbeauftragter Wie können Sie sich vor Sicherheitsvorfällen schützen?

A. Benutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden ✓

B. Lang unbesetzte Räume abschließen

C. Arbeitsplatzrechner sperren durch „Windowstaste“ + „L“

D. Auf dem richtigen Drucker drucken

E. Daten/Dokumente sicher aufbewahren und vor Dritten fernhalten

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Benutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden * Lang unbesetzte Räume abschließen * Arbeitsplatzrechner sperren durch „Windowstaste“ + „L“ * Auf dem richtigen Drucker drucken * Daten/Dokumente sicher aufbewahren und vor Dritten fernhalten **Weiterführende Informationen:** Egal ob es um den Schutz vor einem Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfall geht. Es gibt Verhaltensweisen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Sicherheitsvorfalls reduzieren: * Geben Sie niemals Ihre Benutzerkennungen weiter! * Schließen Sie Räume ab, die länger unbesetzt sind! * Sperren Sie Ihren Arbeitsplatzrechner durch die Windowstaste und den Buchstaben „L“ * Verwenden Sie sichere Passwörter! * Drucken Sie auf dem richtigen Drucker! * Verwahren Sie Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher! * Vernichten Sie nicht mehr benötigte Dokumente! * Verwehren Sie Unbefugten Einsicht in vertrauliche Unterlagen!

Datenschutzbeauftragter Was müssen Sie beim Umgang mit öffentlichen und internen Dokumenten beachten?

A. Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden. ✓

B. Interne Dokumente haben keinen Schutzbedarf.

C. Öffentliche Dokumente haben einen normalen Schutzbedarf.

D. Ich muss die Dokumente in einem Tresor aufbewahren.

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden. **Weiterführende Informationen:** Öffentliche Dokumente haben **keinen Schutzbedarf.** Interne Dokumente haben **einen normalen Schutzbedarf**. Hier würde der unberechtigte Zugang zu den Informationen das Unternehmen oder die Organisation in keiner Weise beeinträchtigen, da die Informationen öffentlich verfügbar sind. Die Information ist demnach für eine größere Gruppe von Mitarbeitern und ausgesuchten Dritten ohne gesonderte Schutzmaßnahmen verfügbar. Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden und dürfen ungeschützt nur in Räumen, zu denen die Allgemeinheit keinen Zugang hat, aufbewahrt werden. Solche Dokumente können auch im Home-Office oder Mobile Office entsprechend der Richtlinien verarbeitet werden. Die Entsorgung kann durch jeden Mitarbeiter entsprechend der Richtlinie „Datenträgerentsorgung“ erfolgen.

Datenschutzbeauftragter Welche Hinweise müssen gemäß Art. 5 DSGVO für jede Verarbeitung beachtet werden?

A. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! ✓

B. Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck!

C. Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein!

D. Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden!

E. So wenige Daten wie nötig, so viele wie möglich!

F. Wenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist, können Daten an Dritte weiterverkauft werden!

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! **Weiterführende Informationen:** Die DSGVO legt Grundsätze fest, die für jede Verarbeitung beachtet werden müssen und eine Rechenschaft verlangen: * **Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz** → Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * **Zweckbindung** → Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * **Datenminimierung** → "So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich!" * **Richtigkeit** → Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * **Speicherbegrenzung** → Wenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist, müssen Daten gelöscht werden. * **Integrität, Vertraulichkeit** → Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! Es handelt sich hier um eine Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können. Eine Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie durch die DSGVO selbst oder durch eine andere Rechtsvorschrift wie z.B. Steuer- und Abgabenrecht erlaubt wird.

Datenschutzbeauftragter Welche Anforderung beinhaltet das Arbeiten im Home-Office?

A. Home-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten. ✓

B. Ihr dienstlicher Arbeitsbereich muss in Ihrem Privatbereich bereitgestellt und eingerichtet werden.

C. Sie können im Home-Office Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen.

D. Es gelten die gleichen Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz wie beim mobilen Arbeiten.

E. Sie dürfen auch von unterwegs, zum Beispiel von Ihrem Laptop aus, mobil arbeiten.

Richtig — A. **Korrekte Antwort(en):** * Home-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten. * Ihr dienstlicher Arbeitsbereich muss in Ihrem Privatbereich bereitgestellt und eingerichtet werden. * Sie können im Home-Office Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen. **Weiterführende Informationen:** Sie können im Home-Office zwar Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen, dass bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch auch von unterwegs, zum Beispiel von Ihrem Laptop aus, arbeiten dürfen. Denn dann bewegen Sie sich im Bereich des mobilen Arbeitens. Die Unterscheidung ist wichtig, weil im Home-Office und beim mobilen Arbeiten unterschiedliche Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz gelten.

Datenschutzbeauftragter E-Mails sind – neben dem Telefon - das am wenigsten genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen.

A. Richtig

B. Falsch ✓

Richtig — B. **Diese Aussage ist falsch. Die richtige Aussage lautet:** E-Mails sind – neben dem Telefon - das **am meisten** genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen. **Weiterführende Informationen:** Das bedeutet aber nicht, dass E-Mails an sich auch sicher sind. Im Grunde genommen ist eine E-Mail vergleichbar mit einer mit Bleistift beschriebenen Postkarte. Sie sind genauso einfach abzufangen, zu lesen oder zu verändern. Deshalb gibt es technische Schutzmaßnahmen und natürlich auch organisatorische Regelungen, die Ihnen beim sicheren Umgang mit E-Mails helfen können. Schließlich hat das Unternehmen großes Interesse daran, dass die Kommunikation per E-Mail reibungslos aber auch vertraulich vonstatten gehen kann.

Über die Prüfung

Über den Datenschutzbeauftragter Test

Datenschutz: https://flysky-privacy.pages.dev

Inoffizielle Lern- und Übungs-App. Nicht mit einer Prüfungs-/IHK-Stelle oder Behörde verbunden. Nur zu Lernzwecken; garantiert kein Bestehen einer Prüfung.

Das wird geprüft

  • Rechtliche Befugnisse, Autorität und Gewaltanwendung
  • Streife, Beobachtung und Zutrittskontrolle
  • Notfallreaktion und Evakuierung
  • Berichtschreibung und genaue Notizen

So hilft dir TheoryPractice beim Bestehen

  • Prüfungsnahe Fragen mit sofortigen, detaillierten Erklärungen
  • Vollständige zeitbegrenzte Mock-Tests im Format der echten Prüfung
  • Karteikarten & Quiz-Modus aus derselben Fragenbank
  • Fortschrittsübersicht, damit du weißt, wann du bereit bist
Abdeckung

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Thema

Rechtliche Befugnisse, Autorität und Gewaltanwendung

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Fragen

Datenschutzbeauftragter Test FAQ

Ist der Datenschutzbeauftragter schwer?
Der Datenschutzbeauftragter ist gut machbar, wenn du mit realistischen Prüfungsfragen übst. Viele Fehler entstehen durch ungewohnte Formulierungen. Übe im echten Frageformat, bis du stabil über der Bestehensgrenze liegst.
Wie viele Fragen hat der Datenschutzbeauftragter?
Die genaue Anzahl hängt von der aktuellen Prüfungsfassung ab. Datenschutzbeauftragter 2026 enthält eine große Fragenbank mit Themenabdeckung, Erklärungen und Mock-Tests im Prüfungsstil.
Kann ich den Datenschutzbeauftragter kostenlos üben?
Ja. Auf TheoryPractice kannst du kostenlose Datenschutzbeauftragter Beispielfragen mit Antworten und Erklärungen direkt im Browser üben. Der Web-Zugang schaltet die vollständige Fragenbank und unbegrenzte Mock-Tests frei.
Funktioniert Datenschutzbeauftragter 2026 offline?
Die Web-Version läuft im Browser. Für die Wiederholung offline kannst du das PDF oder die mobile App nutzen und danach im Web zeitbegrenzte Mock-Tests machen.
Gibt es Datenschutzbeauftragter Übungen in mehreren Sprachen?
Einige Apps unterstützen mehrere Sprachen. Öffne den Eintrag von Datenschutzbeauftragter 2026 im App Store oder bei Google Play, um die verfügbaren Sprachen zu sehen.
Wie viele Datenschutzbeauftragter Fragen gibt es?
Diese Fragensammlung umfasst 30 Datenschutzbeauftragter Übungsfragen, jede mit einer verständlichen Erklärung der richtigen Antwort.
Ist das Üben für Datenschutzbeauftragter kostenlos?
Ja — die Beispielfragen auf dieser Seite sind kostenlos. Schalte die vollständige Fragensammlung und zeitlich begrenzte Mock-Prüfungen frei, wenn du weiter üben möchtest.
Wo kann ich für Datenschutzbeauftragter online üben?
Genau hier auf TheoryPractice, direkt im Browser — kein Download nötig.