Schutz Sicherheit IHK Übungsfragen und Antworten 2026. Tippe auf eine Option, um dich selbst zu testen — du siehst die richtige Antwort und eine klare Erklärung zu jeder Frage. Kostenlos, keine Anmeldung.
Q21Was muss gemäß DGUV Vorschrift 1 im Verbandbuch eines Betriebes dokumentiert werden?
✓ Richtige Antwort: B. Alle geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen, auch bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen
Das Verbandbuch ist nach DGUV Vorschrift 1 Pflicht. Darin sind alle Erste-Hilfe-Leistungen – auch scheinbar geringfügige Verletzungen – mit Datum, Uhrzeit, Art der Verletzung und durchgeführter Maßnahme einzutragen. Es dient als Beweissicherung für eventuelle spätere Unfallfolgen oder Berufskrankheiten. Why the other options are incorrect: • Ausschließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: Die Meldepflicht an die Berufsgenossenschaft betrifft Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Im Verbandbuch sind jedoch alle Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erfassen, unabhängig von der Schwere der Verletzung. • Nur Arbeitsunfälle, bei denen eine ärztliche Behandlung erforderlich war: Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig davon, ob ein Arzt aufgesucht wird. Auch die Erstversorgung einer kleinen Schnittwunde am Finger ist einzutragen. • Lediglich Unfälle, die zu einem stationären Krankenhausaufenthalt geführt haben: Stationäre Krankenhausaufenthalte sind zwar besonders schwerwiegende Ereignisse, aber das Verbandbuch erfasst grundsätzlich alle Erste-Hilfe-Leistungen und nicht nur solche mit stationärer Behandlung.
Q22Was verpflichtet § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber vorrangig zu tun?
✓ Richtige Antwort: B. Eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche zu erstellen und zu dokumentieren
§ 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu dokumentieren (Gefährdungsbeurteilung). Sie ist die zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Why the other options are incorrect: • Monatliche Sicherheitsbegehungen durchzuführen und zu protokollieren: Regelmäßige Sicherheitsbegehungen können sinnvoll sein, sind aber nicht als monatliche Pflicht in § 5 ArbSchG verankert. • Alle Beschäftigten einmal jährlich einem arbeitsmedizinischen Pflicht-Check-up zu unterziehen: Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt, nicht in § 5 ArbSchG, und umfasst keine generelle jährliche Pflichtuntersuchung für alle Beschäftigten. • Mindestens einen Betriebsarzt in Vollzeit zu beschäftigen: Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), nicht aus § 5 ArbSchG; zudem ist Vollzeitbeschäftigung nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
Q23An wen richtet sich Teil A der Brandschutzordnung nach DIN 14096, und wo wird er üblicherweise angebracht?
✓ Richtige Antwort: C. An alle Personen einschließlich betriebsfremder Besucher; er wird gut sichtbar an geeigneten Stellen im Gebäude ausgehängt
Teil A der Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist als Aushang konzipiert. Er richtet sich an alle Personen im Gebäude – einschließlich Besucher und betriebsfremde Personen – und wird sichtbar im Gebäude (z. B. an Eingängen, Fluren, Treppenhäusern) ausgehängt. Why the other options are incorrect: • An Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben; er wird im Büro des Brandschutzbeauftragten aufbewahrt: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer) erhalten den ausführlicheren Teil C der Brandschutzordnung, nicht Teil A. • An alle Mitarbeiter; er wird ausschließlich beim jährlichen Brandschutzunterricht ausgeteilt: Teil A ist nicht für die einmalige Verteilung beim Unterricht gedacht, sondern als Daueraushang, der jederzeit für alle Gebäudenutzer – auch unangekündigte Besucher – einsehbar sein muss. • An die externe Feuerwehr; er liegt ausschließlich in der Leitstelle vor: Die externe Feuerwehr arbeitet mit eigenen Einsatzplänen und Feuerwehrlaufkarten. Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Gebäudenutzer, nicht an externe Rettungskräfte.
Q24In einem Produktionsbetrieb (sonstiger Betrieb mit erhöhtem Unfallrisiko) mit 60 Beschäftigten: Wie viele ausgebildete Ersthelfer schreibt DGUV Vorschrift 1 mindestens vor?
✓ Richtige Antwort: B. 3 Ersthelfer
In sonstigen Betrieben (z. B. Produktion) schreibt DGUV Vorschrift 1 mindestens 5 % der Beschäftigten als ausgebildete Ersthelfer vor. Bei 60 Beschäftigten ergibt das: 5 % × 60 = 3 Ersthelfer. Why the other options are incorrect: • 2 Ersthelfer: 2 Ersthelfer entsprächen nur ca. 3,3 % der Belegschaft und liegen damit unter der gesetzlich geforderten Mindestquote von 5 % für Produktionsbetriebe. • 6 Ersthelfer: 6 Ersthelfer (10 %) wären die korrekte Quote für Verwaltungs- und Handelsbetriebe. Für Produktionsbetriebe gilt die niedrigere Mindestquote von 5 %. • 12 Ersthelfer: 12 Ersthelfer (20 %) übersteigen die gesetzliche Mindestanforderung erheblich und sind nicht vorgeschrieben.
Q25Welchem primären Schutzziel dienen Brandabschnitte in einem Gebäude?
✓ Richtige Antwort: A. Die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf den Entstehungsbereich zu begrenzen und angrenzende Bereiche sowie Rettungswege zu schützen
Brandabschnitte werden durch feuerbeständige Bauteile (Brandwände, Brandschutzdecken) gebildet und sollen ein Übergreifen von Feuer und Rauch auf benachbarte Bereiche verhindern. So bleiben Rettungswege nutzbar und der Schaden bleibt räumlich begrenzt. Why the other options are incorrect: • Den Feuerwehrkräften den schnellstmöglichen Zugang zum Brandherd zu ermöglichen: Der Feuerwehrzugang wird durch Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Laufwege geregelt; diese haben eine eigene Planung und sind von Brandabschnitten unabhängig. • Die Brandmeldeanlage in klar definierte Meldebereiche aufzuteilen: Die Zonenaufteilung für Brandmeldeanlagen ist eine gesonderte anlagentechnische Planung; Brandabschnitte und Meldebereiche können übereinstimmen, sind aber rechtlich und funktional unterschiedliche Konzepte. • Das gesamte Gebäude gleichmäßig mit Löschmitteln einer Sprinkleranlage zu versorgen: Die Versorgung mit Löschmitteln ist Aufgabe von Löschanlagen (z. B. Sprinkler); Brandabschnitte sind bauliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, keine anlagentechnische Lösung.
Q26Welches Betriebsfunksystem dürfen private Sicherheitsdienste in Deutschland für die Kommunikation auf einem Betriebsgelände ohne gesonderte Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur nutzen?
✓ Richtige Antwort: C. PMR446-Betriebsfunk (446 MHz, max. 0,5 Watt ERP)
PMR446 ist ein europaweites, lizenzfreies Kurzstreckenfunksystem im 446-MHz-Band mit maximal 0,5 Watt Sendeleistung. Es ist ohne individuelle Frequenzzuteilung nutzbar und für private Sicherheitsdienste auf Betriebsgeländen geeignet. Why the other options are incorrect: • BOS-Digitalfunk (TETRA) im 380–400-MHz-Band: Der BOS-Digitalfunk (TETRA) ist ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) vorbehalten und für private Dienste nicht zugänglich. • Amateurfunk im 2-m-Band (144–146 MHz): Amateurfunk darf nur von Personen mit gültigem Amateurfunkzeugnis genutzt werden und ist für die gewerbliche Nutzung im Sicherheitsdienst nicht zugelassen. • CB-Funk im 27-MHz-Band: CB-Funk im 27-MHz-Band ist zwar lizenzfrei, aber aufgrund der unkontrollierten Reichweite, der Kanalbelegung durch Dritte und rechtlicher Einschränkungen für professionelle Sicherheitsdienste nicht geeignet.
Q27An welche Personengruppe richtet sich Teil B der Brandschutzordnung nach DIN 14096?
✓ Richtige Antwort: C. An alle Beschäftigten des Betriebs, denen keine besonderen Brandschutzaufgaben übertragen wurden
Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile: Teil A ist ein aushangfähiger Kurzleitfaden für alle Personen im Gebäude. Teil B richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben und enthält detailliertere Verhaltensregeln. Teil C adressiert Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitskräfte, Betriebsfeuerwehr). Why the other options are incorrect: • Ausschließlich an externe Besucher und Kunden, die das Gebäude erstmalig betreten: Externe Besucher werden durch Teil A (Aushang) informiert. Teil B setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus und geht inhaltlich weit über einen einfachen Gebäudeasuhang hinaus. • An alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte und Werkfeuerwehrmitglieder: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben werden durch Teil C der Brandschutzordnung angesprochen, nicht durch Teil B. Teil C enthält z. B. Alarmierungs- und Einsatzpläne für Brandschutzverantwortliche. • Ausschließlich an Mitglieder der Unternehmensleitung und Sicherheitsverantwortliche: Die DIN 14096 unterscheidet nicht nach Hierarchieebene. Teil B gilt für alle Beschäftigten ohne Sonderaufgaben im Brandschutz, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen.
Q28Was ist das wesentliche Merkmal einer Überfallmeldeanlage (ÜMA) gegenüber einer Einbruchmeldeanlage (EMA)?
✓ Richtige Antwort: C. Die ÜMA wird von einer bedrohten Person absichtlich manuell ausgelöst und arbeitet in der Regel als stiller Alarm, ohne den Täter zu warnen
Die ÜMA ist ein manuelles System, das eine bedrohte Person (z. B. Bankangestellte) selbst auslöst. Es sendet in der Regel einen stillen Alarm an die NSL oder Polizei, um den Täter nicht zu warnen und eine Eskalation zu vermeiden. Why the other options are incorrect: • Die ÜMA löst stets einen lauten akustischen Alarm aus, um den Täter abzuschrecken und zu vertreiben: Ein lauter akustischer Alarm würde den Täter aufschrecken und die Gefährdung für die bedrohte Person erhöhen – das Gegenteil des gewünschten Effekts. • Die ÜMA wird ausschließlich in Privathaushalten eingesetzt, die EMA hingegen nur im gewerblichen Bereich: ÜMA werden typischerweise gerade in gewerblichen Bereichen wie Banken, Juwelieren oder Tankstellen eingesetzt, nicht auf Privathaushalte beschränkt. • Die ÜMA erkennt Einbrüche vollautomatisch durch Sensoren, während die EMA ausschließlich manuell scharf geschaltet wird: Die automatische Erkennung ist ein Merkmal der EMA (Sensoren, Melder); die ÜMA ist dagegen eine bewusste, manuelle Auslösung durch eine Person.
Q29Ein Sicherheitsunternehmen bewahrt ausgefüllte Besucherlisten in einem unverschlossenen Regal im Empfangsbereich auf, der für alle Mitarbeiter des Kunden frei zugänglich ist. Gegen welchen Grundsatz der DSGVO verstößt dieses Vorgehen in erster Linie?
✓ Richtige Antwort: C. Gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Die öffentlich zugängliche, ungesicherte Lagerung verletzt dieses Gebot unmittelbar. Why the other options are incorrect: • Gegen den Grundsatz der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) betrifft die Frage, ob Daten nur für festgelegte Zwecke genutzt werden – dies ist hier nicht das zentrale Problem. • Gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Die Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) befasst sich mit der Menge der erhobenen Daten, nicht mit deren physischer Sicherung. • Gegen den Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO): Die Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO) bezieht sich auf die inhaltliche Korrektheit der gespeicherten Daten, nicht auf deren Zugriffsschutz.
Q30Ein ausgeschiedener Mitarbeiter fordert die vollständige Löschung seiner Daten aus dem Zutrittsprotokoll des Unternehmens. Was gilt in diesem Fall?
✓ Richtige Antwort: C. Das Recht auf Löschung kann entfallen, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.
Art. 17 Abs. 3 DSGVO sieht vor, dass das Recht auf Löschung nicht gilt, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen) erforderlich ist. In solchen Fällen sind die Daten erst nach Ablauf der Frist zu löschen. Why the other options are incorrect: • Die Löschung muss immer sofort und ausnahmslos erfolgen.: Eine sofortige und ausnahmslose Löschung ist nicht korrekt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten können der Löschung vorübergehen entgegenstehen. • Die Daten dürfen dauerhaft gespeichert bleiben, da Sicherheitsinteressen stets überwiegen.: Ein pauschales dauerhaftes Speicherrecht aufgrund von Sicherheitsinteressen existiert nicht; die Speicherung muss verhältnismäßig und zweckgebunden sein. • Die Sicherheitskraft entscheidet eigenständig vor Ort über die Löschung.: Entscheidungen über Löschbegehren treffen der Verantwortliche und ggf. der Datenschutzbeauftragte, nicht die einzelne Sicherheitskraft.
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