DatenschutzbeauftragterTeil 2 von 3

Datenschutzbeauftragter Prüfungsfragen & Antworten 2026 (11–20)

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  1. Q11Was stellt eine Verletzung der Rechte von betroffenen Personen dar?

    • ADie Weitergabe von Daten an Dritte ohne Rechtsgrundlage.
    • BDie Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Einwilligung.
    • CDie Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage.
    • DNur ein Verlust von personenbezogenen Daten stellt eine Verletzung der Rechte dar.
    • EDie Vermarktung und der Vertrieb von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Rechtsgrundlage.

    **Korrekte Antwort(en):** * Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Rechtsgrundlage. * Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage. * Die Vermarktung und der Vertrieb von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage. **Weiterführende Informationen:** Betroffene Personen haben das Recht auf eine Information bei Datenschutzverletzung mit hohem Risiko → Art. 12-23 DSGVO. Da jede natürliche Person ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat, liegen die Pflichten auf der Seite der Unternehmen, um dieses sicherzustellen. Alle betroffenen Personen haben ein Auskunftsrecht bezüglich Ihrer Daten (§§ 19 und 34 BDSG). Unternehmen und öffentliche Stellen haben daher gemäß Datenschutz die Pflicht, Betroffene in Bezug auf ihre Daten über Folgendes zu informieren: * Umfang der gespeicherten Daten * Herkunft der Daten * Zweck der Speicherung * Gegebenenfalls ob und an wen die Informationen übermittelt wurden Des Weiteren haben Betroffene ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten (§§ 20 und 35 BDSG). Die Berichtigung muss dann vorgenommen werden, wenn die gespeicherten Informationen unrichtig sind. Eine Löschung oder Sperrung muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn eine Speicherung nicht zulässig war.

  2. Q12Wie sind die Datenschutzbehörden in Deutschland organisiert?

    • ADer Bundesdatenschutzbeauftragte koordiniert die Arbeit der Landesbehörden.
    • BJedes Bundesland hat mindestens eine Aufsichtsbehörde.
    • CJede Landesbehörde darf frei entscheiden, wie Beschlüsse zu treffen sind.
    • DJede der Datenschutz-Aufsichtsbehörden muss sich an das Kohärenzverfahren halten.
    • EDie Datenschutzaufsichtsbehörden sind für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zuständig.
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    ✓ Richtige Antwort: B. Jedes Bundesland hat mindestens eine Aufsichtsbehörde.

    **Korrekte Antwort(en):** * Jedes Bundesland hat mindestens eine Aufsichtsbehörde. * Jede der Datenschutz-Aufsichtsbehörden muss sich an das Kohärenzverfahren halten. * Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zuständig.

  3. Q13Der Datenschutz soll jedem Unternehmen Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und den Schutz der Privatsphäre garantieren.

    • ARichtig
    • BFalsch
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    ✓ Richtige Antwort: B. Falsch

    **Diese Aussage ist falsch. Die richtige Aussage lautet:** Der Datenschutz soll jedem **Bürger** Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und den Schutz der Privatsphäre garantieren. **Weiterführende Informationen:** Aus diesem Grund ist die Verarbeitung oder das Verwenden von personenbezogenen Daten vor allem zum gewerblichen Zweck grundsätzlich verboten, es sei denn die Verarbeitung wird durch eine rechtliche Grundlage gestattet oder es liegt eine ausdrückliche, rechtsgültige Einwilligung des Betroffenen vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bedingt zulässig. Des Weiteren sollen, im Sinne der Datenschutzgrundsätze, in jedem Fall so wenige Daten wie möglich und nur mit der Kenntnis des Betroffenen erhoben werden. Sie unterliegen einer Zweckbindung und sind zu löschen, sobald der Zweck der Erhebung nicht mehr besteht. Außerdem sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine missbräuchliche Datenverarbeitung verhindern. Diese Grundsätze sollen den Datenschutz innerhalb Deutschlands gewährleisten.

  4. Q14Was müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Sicherheit der Verarbeitung berücksichtigen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten?

    • AStand der Technik und Implementierungskosten
    • BArt, Umfang, Umstände der Verarbeitung personenbezogener Daten
    • CZwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
    • DEintrittswahrscheinlichkeit von Datenschutzvorfällen
    • ESchwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
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    ✓ Richtige Antwort: A. Stand der Technik und Implementierungskosten

    **Korrekte Antwort(en):** * Stand der Technik und Implementierungskosten * Art, Umfang, Umstände der Verarbeitung personenbezogener Daten * Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten * Eintrittswahrscheinlichkeit von Datenschutzvorfällen * Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen **Weiterführende Informationen:** Der Verantwortliche sollte geeignete und wirksame Maßnahmen treffen müssen und nachweisen können, dass die Maßnahmen auch wirksam sind. Zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO sollte der Verantwortliche Maßnahmen ergreifen, die insbesondere: * den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) genügen und * durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) dazu beitragen. Diese Maßnahmen können darin bestehen: * Minimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten * Schnellstmögliche Pseudonymisierung personenbezogener Daten * Transparenz bezüglich der Funktionen und Verarbeitung * Überwachung der Verarbeitung * Schaffung und Verbesserung von Sicherheitsfunktionen Näher spezifiziert werden diese Punkte in → Art. 32 DSGVO - Sicherheit der Verarbeitung: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

  5. Q15Achten Sie darauf, dass Ihre Kollegen keine personenbezogenen Daten ohne Rücksprache mit Ihnen als DSB in Projekte oder an Datenverarbeiter außerhalb der EU senden!

    • ARichtig
    • BFalsch
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    ✓ Richtige Antwort: A. Richtig

    **Diese Aussage ist richtig.** Achten Sie darauf, dass Ihre Kollegen keine personenbezogenen Daten ohne Rücksprache mit Ihnen als DSB in Projekte oder an Datenverarbeiter außerhalb der EU senden! **Weiterführende Informationen:** Falls die Übermittlung nicht auf eine Bestimmung der Artikel 45 oder 46 – einschließlich der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften – gestützt werden könnte und keine der Ausnahmen für einen bestimmten Fall gemäß dem ersten Unterabsatz anwendbar ist, darf eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur dann erfolgen, wenn die Übermittlung nicht wiederholt erfolgt, nur eine begrenzte Zahl von betroffenen Personen betrifft, für die Wahrung der zwingenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern die Interessen oder die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen, und der Verantwortliche alle Umstände der Datenübermittlung beurteilt und auf der Grundlage dieser Beurteilung geeignete Garantien in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vorgesehen hat. Der Verantwortliche setzt die Aufsichtsbehörde von der Übermittlung in Kenntnis. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Übermittlung und seine zwingenden berechtigten Interessen; dies erfolgt zusätzlich zu den der betroffenen Person nach den Artikeln 13 und 14 mitgeteilten Informationen.

  6. Q16Freiwilligkeit kann dann vorliegen, wenn ...

    • Afür die beschäftigte Person ein rechtlicher Vorteil besteht.
    • Bfür die beschäftigte Person ein wirtschaftlicher Vorteil besteht.
    • CArbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen.
    • Dfür den Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Vorteil besteht.
    • Efür den Arbeitgeber ein rechtlicher Vorteil besteht.
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    ✓ Richtige Antwort: A. für die beschäftigte Person ein rechtlicher Vorteil besteht.

    **Korrekte Antwort(en):** * für die beschäftigte Person ein rechtlicher Vorteil besteht. * für die beschäftigte Person ein wirtschaftlicher Vorteil besteht. * Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen. **Weiterführende Informationen:** Im Beschäftigungskontext ist eine Einwilligung schriftlich oder elektronisch gemäß § 26 BDSG einzuholen. Im Allgemeinen bestimmt das BDSG, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn der Betroffene diesem Vorgang zugestimmt oder aber eine eindeutige Rechtsvorschrift dies erlaubt bzw. anordnet. Bezogen auf die Mitarbeiterdaten ist Arbeitnehmerdatenschutz § 26 BDSG-neu von großer Bedeutung. Dieser gewährt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber.

  7. Q17Welche Aufgaben besitzt ein Datenschutzbeauftragter?

    • AEr sollte Kenntnis über sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung durch aktuelle Gerichtsentscheidungen haben
    • BKontrolle und Üeberwachung der Abläufe auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin
    • CSchulungen der Mitarbeiter
    • DKontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener
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    ✓ Richtige Antwort: A. Er sollte Kenntnis über sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung durch aktuelle Gerichtsentscheidungen haben

    Korrekte Antwort(en): * Er sollte Kenntnis über sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung durch aktuelle Gerichtsentscheidungen haben * Kontrolle und Überwachung der Abläufe auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin * Schulungen der Mitarbeiter * Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener (IHK Weiterbildung – Geprüfte Logistikmeister, Prozesssteuerung und –optimierung (2017), Informations- und Kommunikationssysteme, Seite 79, 80)

  8. Q18Wie informieren Sie innerhalb Ihres Unternehmens am besten über Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter sowie wichtige datenschutzrechtliche Themen?

    • AIch rufe jeden Mitarbeiter einmal persönlich an, das genügt.
    • BIch erstelle einen Aushang mit meinen Kontaktdaten für das schwarze Brett / Intranet.
    • CIch erstelle einen kurzen Infobrief mit wichtigen datenschutzrechtlichen Neuigkeiten und Tipps.
    • DIch schule die Mitarbeiter zu den Belangen des Datenschutzes.
    • EIch unterlasse jegliche Information.
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    ✓ Richtige Antwort: B. Ich erstelle einen Aushang mit meinen Kontaktdaten für das schwarze Brett / Intranet.

  9. Q19Die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein Instrument, um das Risiko zu erkennen und zu bewerten, das für das Individuum durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation entsteht.

    • ARichtig
    • BFalsch
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    ✓ Richtige Antwort: A. Richtig

    **Diese Aussage ist richtig.** Die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein Instrument, um das Risiko zu erkennen und zu bewerten, das für das Individuum durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation entsteht. **Weiterführende Informationen:** Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Vorabbewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts vorzunehmen hat. Die DSFA ist in **Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** geregelt. Sie ist demnach durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

  10. Q20Welche dieser Daten gehören in die besondere Kategorie von personenbezogenen Daten?

    • AReligionszugehörigkeit
    • BE-Mailadresse
    • CGeburtsdatum
    • DAnschrift
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    ✓ Richtige Antwort: A. Religionszugehörigkeit

    **Korrekte Antwort:** * Religionszugehörigkeit **Weiterführende Informationen:** In die besondere Kategorie von personenbezogenen Daten gehören: Daten zu Gesundheit, Religionsbekenntnis, Parteizugehörigkeit, Fingerabdruck, sexuelle Orientierung u. a.

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