DatenschutzbeauftragterTeil 3 von 3

Datenschutzbeauftragter Prüfungsfragen & Antworten 2026 (21–30)

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  1. Q21Die Kundendaten eines Handelsunternehmens mit Niederlassung in Belgien werden vom Mutterkonzern in Japan gespeichert. Ist die DSGVO anwendbar?

    • AJa, weil das Unternehmen eine Niederlassung in einem EU-Staat hat.
    • BNein, weil die Daten in Japan gespeichert werden.
    • CJa, weil die DSGVO europaweit gilt.
    • DJa, weil es Ausnahmen für den Mutterkonzern gibt.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Ja, weil das Unternehmen eine Niederlassung in einem EU-Staat hat.

    **Korrekte Antwort:** * Ja, weil das Unternehmen eine Niederlassung in einem EU-Staat hat. **Weiterführende Informationen:** Rund um die Verhandlungen der Datenschutz-Grundverordnung kritisierten EU-Abgeordnete massives Lobbying von Seiten der US-Regierung und von US-amerikanischen IT-Unternehmen. Technologie-Unternehmen aus den USA fürchten demnach den negativen Einfluss der Verordnung auf ihre Niederlassungen in Europa und übten entsprechenden Druck auf die Regierung von US-Präsident Obama aus. So forderte der amerikanische EU-Botschafter William E. Kennard in einer Rede in Brüssel am 4. Dezember 2012, dass die zentralen Forderungen der Verordnung gestrichen werden müssen: das Löschen sämtlicher Daten einer Person aus den Unternehmensdatenbanken auf Wunsch und die ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, bevor ihre Daten überhaupt gesammelt werden dürfen.

  2. Q22Mit welchem dieser Newsletter WordPress Plugin Anbieter ist ein AV bzw. ADV Vertrag erforderlich?

    • AMailChimp Plugin
    • BEmail Subscribers & Newsletters Plugin
    • CNewsletter Plugin
    • DEmail Subscribers
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    ✓ Richtige Antwort: A. MailChimp Plugin

    **Korrekte Antwort:** * MailChimp Plugin **Weiterführende Informationen:** MailChimp speichert und verarbeitet, im Gegensatz zu den beiden anderen Plugins, Abonennten Daten auf MailChimp Servern. Die Websitebetreiber benötigen deshalb einen ADV Vertrag mit MailChimp.

  3. Q23Wer gilt in einem Unternehmensbereich als sogenannte Dritte?

    • AKunden
    • BReinigungsdienst
    • CKolleg/innen nicht involvierter Abteilungen
    • DKolleg/innen der gleichen Abteilung
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    ✓ Richtige Antwort: A. Kunden

    **Korrekte Antwort(en):** * Kunden * Reinigungsdienst * Kolleg/innen nicht involvierter Bereiche **Weiterführende Informationen:** Die Unterlagen sind dementsprechend vor allen Kollegen aus nicht involvierten Abteilungen zu schützen. Kunden sind Dritte, sie sollten keinen Einblick in Unterlagen anderer Kunden und Konditionen nehmen können. Der Reinigungsdienst, der bei Ihrer Abwesenheit ihren Schreibtisch reinigt und den Müll entsorgt ist Dritter. Oft kommt der Reinigungsdienst vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende. Diese Personen sind oft unbeaufsichtigt in Ihrem Büro, hätten also genügend Zeit, sich in Ihren Unterlagen umzuschauen.

  4. Q24Menschliche Ursachen während der selbstständigen Arbeit sind:

    • AE-Mailsendungen an falsche Empfänger
    • BUnverschlossene Büros/nicht gesperrte PC-Bildschirme
    • CWichtige Dokumente am falschen Drucker ausdrucken
    • DElementare Gefahren wie Stromausfall, Brände und Überschwemmungen
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    ✓ Richtige Antwort: A. E-Mailsendungen an falsche Empfänger

    **Korrekte Antwort(en):** * E-Mailsendungen an falsche Empfänger * Unverschlossene Büros/nicht gesperrte PC-Bildschirme * Wichtige Dokumente am falschen Drucker ausdrucken **Weiterführende Informationen:** Es wird Ihnen vielleicht zunächst banal vorkommen, über E-Mailsendungen an falsche Empfänger zu sprechen, unverschlossene Büros, beziehungsweise nicht gesperrte PC-Bildschirme oder das Ausdrucken wichtiger Dokumente im falschen Drucker. Die Folgen können allerdings dramatisch sein und leider passieren solche Fehler im schnellen Tempo des Arbeitens häufiger, als man denkt.

  5. Q25Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person.

    • ARichtig
    • BFalsch
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    ✓ Richtige Antwort: A. Richtig

    **Diese Aussage ist richtig.** Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogene Daten betroffen und die Geschädigte ist demnach die natürliche Person. **Weiterführende Informationen:** Formal wird zwischen Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfällen unterschieden. Beide Arten sind Sicherheitsvorfälle und können sowohl interne als auch externe Ursachen haben. Bei einem Datenschutzvorfall sind personenbezogen Daten betroffen. Also zum Beispiel Personal- oder Kundendaten. Der Geschädigte ist demnach die betroffene natürliche Person. Bei Informationssicherheitsvorfällen sind die betroffenen Daten Unternehmenswerte, also zum Beispiel IT-Systeme, IT-Anwendungen oder Daten und Dokumente. Geschädigte ist das Unternehmen. In einem Unternehmen können verschiedene Sicherheitsvorfälle auftreten, die Schäden für das Unternehmen aber auch für die Kunden und Partner bedeuten können.

  6. Q26Wie können Sie sich vor Sicherheitsvorfällen schützen?

    • ABenutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden
    • BLang unbesetzte Räume abschließen
    • CArbeitsplatzrechner sperren durch „Windowstaste“ + „L“
    • DAuf dem richtigen Drucker drucken
    • EDaten/Dokumente sicher aufbewahren und vor Dritten fernhalten
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    ✓ Richtige Antwort: A. Benutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden

    **Korrekte Antwort(en):** * Benutzerkennungen nicht weitergeben und sichere Passwörter verwenden * Lang unbesetzte Räume abschließen * Arbeitsplatzrechner sperren durch „Windowstaste“ + „L“ * Auf dem richtigen Drucker drucken * Daten/Dokumente sicher aufbewahren und vor Dritten fernhalten **Weiterführende Informationen:** Egal ob es um den Schutz vor einem Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfall geht. Es gibt Verhaltensweisen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Sicherheitsvorfalls reduzieren: * Geben Sie niemals Ihre Benutzerkennungen weiter! * Schließen Sie Räume ab, die länger unbesetzt sind! * Sperren Sie Ihren Arbeitsplatzrechner durch die Windowstaste und den Buchstaben „L“ * Verwenden Sie sichere Passwörter! * Drucken Sie auf dem richtigen Drucker! * Verwahren Sie Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher! * Vernichten Sie nicht mehr benötigte Dokumente! * Verwehren Sie Unbefugten Einsicht in vertrauliche Unterlagen!

  7. Q27Was müssen Sie beim Umgang mit öffentlichen und internen Dokumenten beachten?

    • AIntern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden.
    • BInterne Dokumente haben keinen Schutzbedarf.
    • CÖffentliche Dokumente haben einen normalen Schutzbedarf.
    • DIch muss die Dokumente in einem Tresor aufbewahren.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden.

    **Korrekte Antwort(en):** * Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden. **Weiterführende Informationen:** Öffentliche Dokumente haben **keinen Schutzbedarf.** Interne Dokumente haben **einen normalen Schutzbedarf**. Hier würde der unberechtigte Zugang zu den Informationen das Unternehmen oder die Organisation in keiner Weise beeinträchtigen, da die Informationen öffentlich verfügbar sind. Die Information ist demnach für eine größere Gruppe von Mitarbeitern und ausgesuchten Dritten ohne gesonderte Schutzmaßnahmen verfügbar. Intern klassifizierte Papierdokumente müssen regelmäßig aus Druckern und Faxgeräten entfernt werden und dürfen ungeschützt nur in Räumen, zu denen die Allgemeinheit keinen Zugang hat, aufbewahrt werden. Solche Dokumente können auch im Home-Office oder Mobile Office entsprechend der Richtlinien verarbeitet werden. Die Entsorgung kann durch jeden Mitarbeiter entsprechend der Richtlinie „Datenträgerentsorgung“ erfolgen.

  8. Q28Welche Hinweise müssen gemäß Art. 5 DSGVO für jede Verarbeitung beachtet werden?

    • AVerarbeitung nur mit Rechtsgrundlage!
    • BVerarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck!
    • CDaten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein!
    • DDaten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden!
    • ESo wenige Daten wie nötig, so viele wie möglich!
    • FWenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist, können Daten an Dritte weiterverkauft werden!
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    ✓ Richtige Antwort: A. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage!

    **Korrekte Antwort(en):** * Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! **Weiterführende Informationen:** Die DSGVO legt Grundsätze fest, die für jede Verarbeitung beachtet werden müssen und eine Rechenschaft verlangen: * **Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz** → Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage! * **Zweckbindung** → Verarbeitung nur nach zuvor definiertem Zweck! * **Datenminimierung** → "So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich!" * **Richtigkeit** → Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein! * **Speicherbegrenzung** → Wenn der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist, müssen Daten gelöscht werden. * **Integrität, Vertraulichkeit** → Daten müssen vor unbefugter Verarbeitung, Kenntnisnahme und Zerstörung geschützt werden! Es handelt sich hier um eine Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können. Eine Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie durch die DSGVO selbst oder durch eine andere Rechtsvorschrift wie z.B. Steuer- und Abgabenrecht erlaubt wird.

  9. Q29Welche Anforderung beinhaltet das Arbeiten im Home-Office?

    • AHome-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten.
    • BIhr dienstlicher Arbeitsbereich muss in Ihrem Privatbereich bereitgestellt und eingerichtet werden.
    • CSie können im Home-Office Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen.
    • DEs gelten die gleichen Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz wie beim mobilen Arbeiten.
    • ESie dürfen auch von unterwegs, zum Beispiel von Ihrem Laptop aus, mobil arbeiten.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Home-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten.

    **Korrekte Antwort(en):** * Home-Office bedeutet zeitlich flexibles aber ortsgebundenes Arbeiten. * Ihr dienstlicher Arbeitsbereich muss in Ihrem Privatbereich bereitgestellt und eingerichtet werden. * Sie können im Home-Office Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen. **Weiterführende Informationen:** Sie können im Home-Office zwar Ihre Arbeit zeitlich flexibel erbringen, dass bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch auch von unterwegs, zum Beispiel von Ihrem Laptop aus, arbeiten dürfen. Denn dann bewegen Sie sich im Bereich des mobilen Arbeitens. Die Unterscheidung ist wichtig, weil im Home-Office und beim mobilen Arbeiten unterschiedliche Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz gelten.

  10. Q30E-Mails sind – neben dem Telefon - das am wenigsten genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen.

    • ARichtig
    • BFalsch
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    ✓ Richtige Antwort: B. Falsch

    **Diese Aussage ist falsch. Die richtige Aussage lautet:** E-Mails sind – neben dem Telefon - das **am meisten** genutzte Kommunikationsmittel in Unternehmen. **Weiterführende Informationen:** Das bedeutet aber nicht, dass E-Mails an sich auch sicher sind. Im Grunde genommen ist eine E-Mail vergleichbar mit einer mit Bleistift beschriebenen Postkarte. Sie sind genauso einfach abzufangen, zu lesen oder zu verändern. Deshalb gibt es technische Schutzmaßnahmen und natürlich auch organisatorische Regelungen, die Ihnen beim sicheren Umgang mit E-Mails helfen können. Schließlich hat das Unternehmen großes Interesse daran, dass die Kommunikation per E-Mail reibungslos aber auch vertraulich vonstatten gehen kann.

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