StartseiteGroßhandel Prüfung 2026Fragen 21–30
GroßhandelTeil 3 von 3

Großhandel Prüfungsfragen & Antworten 2026 (21–30)

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  1. Q21Vor einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Was ist der Hauptzweck einer Abmahnung?

    • ADie Zahlung einer Abfindung bei einer späteren Kündigung rechtlich auszuschließen.
    • BDen Arbeitnehmer auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben.
    • CDen Betriebsrat formell über arbeitsrechtliche Verfehlungen des Arbeitnehmers zu informieren.
    • DDie Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld im Falle einer späteren Kündigung zu vermeiden.
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    ✓ Richtige Antwort: B. Den Arbeitnehmer auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben.

    Die Abmahnung erfüllt eine Rüge- und Warnfunktion: Der Arbeitnehmer wird auf sein vertragswidriges Verhalten hingewiesen (Rügefunktion) und darüber informiert, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht (Warnfunktion). Sie gibt ihm die Chance, sein Verhalten zu korrigieren. Why the other options are incorrect: • Die Zahlung einer Abfindung bei einer späteren Kündigung rechtlich auszuschließen.: Die Abmahnung schließt einen Abfindungsanspruch nicht aus. Abfindungen werden etwa im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Einigungen vereinbart, unabhängig von vorausgegangenen Abmahnungen. • Den Betriebsrat formell über arbeitsrechtliche Verfehlungen des Arbeitnehmers zu informieren.: Die Betriebsratsanhörung vor einer Kündigung (§ 102 BetrVG) ist ein separater Schritt. Die Abmahnung richtet sich an den Arbeitnehmer selbst und hat mit der Betriebsratsinformation rechtlich nichts zu tun. • Die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld im Falle einer späteren Kündigung zu vermeiden.: Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hängt von den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab (z.B. Eigenkündigung). Die Abmahnung hat darauf keinen gesetzlich geregelten Einfluss.

  2. Q22Was unterscheidet gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) von gewöhnlichen Rest- und Wertstoffen im Betrieb?

    • ASonderabfälle entstehen ausschließlich in Chemiebetrieben und nicht in anderen Branchen.
    • BSonderabfälle dürfen im Gegensatz zu anderen Abfällen unbegrenzt auf dem Betriebsgelände zwischengelagert werden.
    • CSonderabfälle weisen gefährliche Eigenschaften auf (z. B. giftig, ätzend, entzündlich) und unterliegen besonderen Entsorgungspflichten mit Nachweisführung.
    • DSonderabfälle müssen grundsätzlich zur Entsorgung ins Ausland exportiert werden.
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    ✓ Richtige Antwort: C. Sonderabfälle weisen gefährliche Eigenschaften auf (z. B. giftig, ätzend, entzündlich) und unterliegen besonderen Entsorgungspflichten mit Nachweisführung.

    Gefährliche Abfälle sind durch Eigenschaften wie Toxizität, Ätzwirkung, Entzündlichkeit oder umweltgefährdende Wirkung definiert. Ihre Entsorgung ist streng reguliert: Betriebe müssen Entsorgungsnachweise führen und zugelassene Entsorgungsfachbetriebe beauftragen. Why the other options are incorrect: • Sonderabfälle entstehen ausschließlich in Chemiebetrieben und nicht in anderen Branchen.: Sonderabfälle fallen in vielen Branchen an – z. B. Altöl in Kfz-Werkstätten, Farbreste in Malerbetrieben oder Lösungsmittel im Handwerk. Sie sind nicht auf die Chemieindustrie beschränkt. • Sonderabfälle dürfen im Gegensatz zu anderen Abfällen unbegrenzt auf dem Betriebsgelände zwischengelagert werden.: Sonderabfälle dürfen gerade nicht unbegrenzt gelagert werden; es gelten strenge Lager- und Nachweispflichten, um Boden- und Grundwasserverschmutzung zu verhindern. • Sonderabfälle müssen grundsätzlich zur Entsorgung ins Ausland exportiert werden.: Ein Export von Sonderabfällen ins Ausland ist nur unter strengen internationalen Bedingungen zulässig; die Entsorgung erfolgt primär durch zugelassene inländische Fachbetriebe.

  3. Q23Welche Aussage zum deutschen Umweltzeichen ‚Blauer Engel' trifft zu?

    • AEr wird in einem staatlich kontrollierten Vergabeverfahren an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die besonders umweltfreundliche Eigenschaften aufweisen.
    • BEr ist ausschließlich für Lebensmittel und Bioprodukte zugelassen.
    • CJedes Produkt mit dem Blauen Engel muss vollständig aus recyceltem Material bestehen.
    • DDie Verwendung des Blauen Engels ist für alle in Deutschland vertriebenen Produkte gesetzlich vorgeschrieben.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Er wird in einem staatlich kontrollierten Vergabeverfahren an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die besonders umweltfreundliche Eigenschaften aufweisen.

    Der Blaue Engel ist ein freiwilliges deutsches Umweltzeichen, das seit 1978 vom Umweltbundesamt vergeben wird. Es zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die in ihrer jeweiligen Produktgruppe besonders umweltfreundlich sind – etwa durch geringen Energieverbrauch, schadstoffarme Materialien oder lange Lebensdauer. Why the other options are incorrect: • Er ist ausschließlich für Lebensmittel und Bioprodukte zugelassen.: Der Blaue Engel ist nicht auf Lebensmittel beschränkt. Er wird für viele Produktgruppen vergeben, z. B. Bürogeräte, Farben, Reinigungsmittel, Papier oder Fahrzeuge. • Jedes Produkt mit dem Blauen Engel muss vollständig aus recyceltem Material bestehen.: Ein 100-prozentiger Recyclinganteil ist keine generelle Voraussetzung. Die Vergabekriterien variieren je nach Produktgruppe und umfassen verschiedene Umweltaspekte. • Die Verwendung des Blauen Engels ist für alle in Deutschland vertriebenen Produkte gesetzlich vorgeschrieben.: Der Blaue Engel ist ein freiwilliges Zeichen – Unternehmen können es beantragen, sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

  4. Q24Ein Großhandelsunternehmen weist einen Jahresüberschuss von 24.000 € aus. Das durchschnittliche Eigenkapital beträgt 160.000 €. Wie hoch ist die Eigenkapitalrentabilität?

    • A10 %
    • B12 %
    • C15 %
    • D18 %
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    ✓ Richtige Antwort: C. 15 %

    Eigenkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100 = (24.000 / 160.000) × 100 = 15 %. Why the other options are incorrect: • 10 %: 10 % wäre nur korrekt, wenn der Jahresüberschuss 16.000 € betrüge – hier beträgt er jedoch 24.000 €. • 12 %: 12 % ergibt sich aus einer fehlerhaften Berechnung und entspricht keiner der gegebenen Größen. • 18 %: 18 % wäre korrekt, wenn das Eigenkapital ca. 133.333 € betrüge, nicht 160.000 €.

  5. Q25Unter welcher Voraussetzung ist eine außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG zulässig?

    • ABei wiederholtem unentschuldigtem Zuspätkommen des Auszubildenden ohne vorherige Abmahnung
    • BWenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht
    • CBei betrieblichen Umstrukturierungen, die den Ausbildungsplatz überflüssig machen
    • DWenn der Auszubildende die Zwischenprüfung nicht bestanden hat
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    ✓ Richtige Antwort: B. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht

    Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ist nach Ablauf der Probezeit eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen bestehen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und beiderseitiger Interessen eine Fortsetzung des Verhältnisses unzumutbar machen. Why the other options are incorrect: • Bei wiederholtem unentschuldigtem Zuspätkommen des Auszubildenden ohne vorherige Abmahnung: Falsch. Wiederholtes Zuspätkommen allein reicht für eine außerordentliche Kündigung nicht aus. Es bedarf in der Regel einer vorherigen Abmahnung, bevor ein wichtiger Grund angenommen werden kann. • Bei betrieblichen Umstrukturierungen, die den Ausbildungsplatz überflüssig machen: Falsch. Betriebliche Umstrukturierungen berechtigen den Ausbildenden nicht zur außerordentlichen Kündigung. Das BBiG schützt Auszubildende ausdrücklich vor wirtschaftlich motivierten Beendigungen. • Wenn der Auszubildende die Zwischenprüfung nicht bestanden hat: Falsch. Das Nichtbestehen der Zwischenprüfung stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, da die Zwischenprüfung nur einen Leistungsstandpunkt abbildet und keine Abschlusswirkung hat.

  6. Q26Gemäß § 15 BBiG ist der Ausbildende verpflichtet, den Auszubildenden für Prüfungen freizustellen. Was gilt für den Tag unmittelbar vor der Abschlussprüfung?

    • ADer Auszubildende ist auch für den Tag unmittelbar vor der Prüfung von der Arbeit freizustellen
    • BEine Freistellung vor der Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen; nur der Prüfungstag selbst zählt
    • CDer Vortag der Prüfung gilt als unbezahlter Sonderurlaub, den der Auszubildende beantragen kann
    • DDie Freistellung am Prüfungsvortag liegt im Ermessen des Ausbilders
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    ✓ Richtige Antwort: A. Der Auszubildende ist auch für den Tag unmittelbar vor der Prüfung von der Arbeit freizustellen

    § 15 Satz 1 Nr. 2 BBiG verpflichtet den Ausbildenden ausdrücklich, den Auszubildenden für den Tag vor einer Prüfung freizustellen, sofern dieser Tag nicht bereits auf einen arbeitsfreien Tag fällt. Why the other options are incorrect: • Eine Freistellung vor der Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen; nur der Prüfungstag selbst zählt: Das BBiG sieht neben dem Prüfungstag selbst ausdrücklich auch die Freistellung am Vortag vor, nicht nur am Prüfungstag. • Der Vortag der Prüfung gilt als unbezahlter Sonderurlaub, den der Auszubildende beantragen kann: Es handelt sich nicht um unbezahlten Sonderurlaub, sondern um eine gesetzliche, vergütungspflichtige Freistellung. • Die Freistellung am Prüfungsvortag liegt im Ermessen des Ausbilders: Die Freistellung ist eine gesetzliche Pflicht des Ausbildenden, kein Ermessenstatbestand.

  7. Q27Wie lange muss ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit), um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten?

    • AMindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate
    • BMindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate
    • CMindestens 24 Monate innerhalb der letzten 48 Monate
    • DMindestens 36 Monate insgesamt
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    ✓ Richtige Antwort: B. Mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate

    Die reguläre Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I beträgt 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung. Why the other options are incorrect: • Mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten entspricht keiner gültigen Anwartschaftszeit; die maßgebliche Rahmenfrist beträgt 30 Monate. • Mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 48 Monate: 24 Monate innerhalb von 48 Monaten ist nicht die gesetzlich vorgesehene Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I. • Mindestens 36 Monate insgesamt: Die Anwartschaftszeit wird nicht als kumulative Gesamtbeitragszeit, sondern innerhalb einer festen Rahmenfrist von 30 Monaten bemessen.

  8. Q28Ab welcher Betriebsgröße ist nach § 106 BetrVG zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden, und welche Hauptaufgabe hat er?

    • AAb 50 Arbeitnehmern; er verhandelt mit dem Arbeitgeber über Lohn- und Gehaltserhöhungen.
    • BAb 200 Arbeitnehmern; er überwacht die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb.
    • CAb 100 Arbeitnehmern; er berät wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer und unterrichtet den Betriebsrat darüber.
    • DAb 500 Arbeitnehmern; er entscheidet abschließend über Investitionen und die strategische Unternehmensplanung.
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    ✓ Richtige Antwort: C. Ab 100 Arbeitnehmern; er berät wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer und unterrichtet den Betriebsrat darüber.

    Nach § 106 Abs. 1 BetrVG ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Seine Aufgabe besteht darin, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Why the other options are incorrect: • Ab 50 Arbeitnehmern; er verhandelt mit dem Arbeitgeber über Lohn- und Gehaltserhöhungen.: Die Schwelle von 50 Arbeitnehmern ist falsch; Lohnverhandlungen sind zudem Aufgabe der Tarifparteien, nicht des Wirtschaftsausschusses. • Ab 200 Arbeitnehmern; er überwacht die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb.: Die Grenze liegt bei 100, nicht bei 200 Arbeitnehmern. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fallen in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsschutzausschusses, nicht des Wirtschaftsausschusses. • Ab 500 Arbeitnehmern; er entscheidet abschließend über Investitionen und die strategische Unternehmensplanung.: Die Grenze von 500 Arbeitnehmern ist zu hoch. Der Wirtschaftsausschuss hat ein Beratungs- und Informationsrecht, trifft jedoch keine verbindlichen Entscheidungen über Investitionen.

  9. Q29Welche Maßnahme zählt zur Beschaffungsmarktforschung eines Großhandelsunternehmens?

    • ADurchführung von Kundenbefragungen zur Zufriedenheit mit dem eigenen Produktsortiment
    • BSystematische Analyse von Lieferantenangeboten, Rohstoffpreisen und Marktentwicklungen auf Einkaufsseite
    • CErstellung von Verkaufspreislisten und Kalkulationsgrundlagen für Endkunden
    • DEntwicklung von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Abnehmer
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    ✓ Richtige Antwort: B. Systematische Analyse von Lieferantenangeboten, Rohstoffpreisen und Marktentwicklungen auf Einkaufsseite

    Beschaffungsmarktforschung analysiert Märkte auf der Einkaufsseite: Lieferantenstruktur, Preisentwicklungen, Alternativen und Marktrisiken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Why the other options are incorrect: • Durchführung von Kundenbefragungen zur Zufriedenheit mit dem eigenen Produktsortiment: Kundenbefragungen zur Produktzufriedenheit gehören zur Absatzmarktforschung, nicht zur Beschaffungsmarktforschung. • Erstellung von Verkaufspreislisten und Kalkulationsgrundlagen für Endkunden: Die Kalkulation von Verkaufspreisen ist Teil des Controllings und der Preispolitik, nicht der Beschaffungsmarktforschung. • Entwicklung von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Abnehmer: Werbemaßnahmen für Neukunden fallen in den Bereich Marketing/Vertrieb und sind kein Teil der Beschaffungsmarktforschung.

  10. Q30Anna hat bei einem Möbelhaus ein Sofa bestellt. Im Kaufvertrag ist der 15. April als Lieferdatum vereinbart. Am 16. April ist das Sofa noch nicht geliefert. Hat der Händler Schuldnerverzug?

    • AJa, aber nur wenn Anna den Händler zusätzlich schriftlich abgemahnt hat.
    • BNein, denn Verzug tritt erst nach zweimaliger Mahnung durch den Gläubiger ein.
    • CJa, denn bei einem kalendermäßig bestimmten Liefertermin tritt Verzug automatisch mit Ablauf des vereinbarten Datums ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
    • DNein, denn Verzug setzt voraus, dass Anna dem Händler zunächst eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.
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    ✓ Richtige Antwort: C. Ja, denn bei einem kalendermäßig bestimmten Liefertermin tritt Verzug automatisch mit Ablauf des vereinbarten Datums ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.

    Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es keiner Mahnung, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Da der 15. April als Liefertermin vertraglich fixiert wurde, gerät der Händler am 16. April automatisch in Schuldnerverzug. Why the other options are incorrect: • Ja, aber nur wenn Anna den Händler zusätzlich schriftlich abgemahnt hat.: Falsch. Bei einem kalendermäßig bestimmten Termin ist nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausdrücklich keine Mahnung erforderlich – weder mündlich noch schriftlich. • Nein, denn Verzug tritt erst nach zweimaliger Mahnung durch den Gläubiger ein.: Falsch. Das Gesetz kennt keine Pflicht zur zweimaligen Mahnung. Bei einem Kalendertermin entfällt die Mahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB sogar vollständig. • Nein, denn Verzug setzt voraus, dass Anna dem Händler zunächst eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.: Falsch. Die Setzung einer Nachfrist ist Voraussetzung für Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung, nicht aber für den Eintritt des Schuldnerverzugs selbst.

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