StartseiteSBF See Prüfung 2026Fragen 21–30
SBF SeeTeil 3 von 3

SBF See Prüfungsfragen & Antworten 2026 (21–30)

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  1. Q21Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

    • AFahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.
    • BFahrzeug der Bundesmarine im Einsatz. Es hat Munition oder andere Gefahrgüter an Bord.
    • CLotsenfahrzeug mit Sonderrechten im Einsatz. Es darf vom Rechtsfahrgebot abweichen.
    • DTiefgangbehindertes Fahrzeug. Es darf nicht behindert werden.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz. Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.

    Nur Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, die sich in einem Einsatz befinden, dürfen das blaue Funkellicht führen.

  2. Q22Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?

    • AEin manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
    • BEin manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
    • CEin manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
    • DEin fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

    Die rot-weiß-roten Rundumlichter bedeuten 'manövrierbehindert'. Die Seitenlichter und das Topplicht zeigen, dass das manövrierbehinderte Schiff Fahrt durchs Wasser macht. Das zweite (achterliche) Topplicht muss nur von Schiffen von 50 und mehr Meter Länge geführt werden.

  3. Q23Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

    • ADas Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
    • BDas Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
    • CDas Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
    • DDas Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren bis die Gefahr vorüber ist.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

    Im Fahrwasser müssen nicht dem Fahrwasser folgende Segelfahrzeuge dem Fahrwasser folgenden Maschinenfahrzeugen ausweichen. Außerhalb des Fahrwassers ist das Maschinenfahrzeug ausweichpflichtig.

  4. Q24Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten?

    • ADie sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.
    • BDas Fahrzeug muss an Steuerbord passiert werden.
    • CSog und Wellenschlag vermeiden.
    • DKurs und Geschwindigkeit beibehalten.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.

    Es handelt sich um ein tiefgangbehindertes Fahrzeug. 'Tiefgangbehindert' bedeutet, dass es einen großen Tiefgang hat und deshalb nur in genügend tiefem Wasser, i. d. R. innerhalb der Fahrrinne, fahren kann. Es ist deshalb in seiner Manövrierfähigkeit eingeschränkt.

  5. Q25Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

    • ADas Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
    • BDas Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
    • CDas Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
    • DDas Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

    Die Ausweichregeln sind so gestaltet, dass stets das manövrierfähigere Fahrzeug ausweichpflichtig ist. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen, weil es manövrierfähiger ist als das manövrierbehinderte Fahrzeug.

  6. Q26Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?

    • ADas Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.
    • BDer Kurs muss bei Annäherung an den Kurshalter Schritt für Schritt so angepasst werden, dass das Heck des Anderen sicher umfahren wird.
    • CDas Manöver des letzten Augenblicks ist durchzuführen. Es muss so ausgewichen werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
    • DDie Fahrt ist auf das für die Steuerfähigkeit erforderliche Mindestmaß zu reduzieren, im Zweifelsfall muss ganz aufgestoppt werden.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.

    Durch ein frühzeitiges, durchgreifendes und klar erkennbares Ausweichmanöver erkennt der Kurshaltepflichtige rechtzeitig, dass der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht nachkommt.

  7. Q27Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

    • ADas Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
    • BDas Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
    • CDas Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
    • DDas Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

    Die Ausweichregeln sind so gestaltet, dass stets das manövrierfähigere Fahrzeug ausweichpflichtig ist. Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen, weil es manövrierfähiger ist als das manövrierunfähige Fahrzeug.

  8. Q28Wie lang ist die Dauer eines langen Tons (—)?

    • AEtwa 4 - 6 Sekunden.
    • BEtwa 2 - 6 Sekunden.
    • CEtwa 1 - 2 Sekunden.
    • DEtwa 6 - 8 Sekunden.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Etwa 4 - 6 Sekunden.

    Schallsignale bestehen aus kurzen Tönen (1 Sekunde) und langen Tönen (4 - 6 Sekunden)

  9. Q29Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?

    • ASportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.
    • BSportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
    • CSportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
    • DSportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.

    Der Sportbootführerschein-See ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 PS (=11,03 kW) für Verbrennungsmotoren bzw. 10,2 PS (=7,5 kW) für Elektromotoren. Für Elektromotoren gilt ein niedrigerer Grenzwert, weil zur Ermittlung der maximalen Antriebsleistung von Elektromotoren die maximale Leistung im Dauerbetrieb zugrunde gelegt wird. Elektromotoren können kurzfristig jedoch mehr Leistung erbringen als im Dauerbetrieb. Ein Elektromotor mit einer maximalen Antriebsleistung von 10,2 PS im Dauerbetrieb kann also kurzfristig mehr als 10,2 PS Leistung erbringen.

  10. Q30In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?

    • AIn den Kollisionsverhütungsregeln.
    • BIn der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • CIn den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • DIn den 'Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)'.
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    ✓ Richtige Antwort: A. In den Kollisionsverhütungsregeln.

    Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung präzisiert die Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Bezüglich der Befahrensregeln von Verkehrstrennungsgebieten nimmt die SeeSchStrO keine Präzisierungen gegenüber der KVR vor. Es gelten in deutschen Hoheitsgewässern in Verkehrstrennungsgebieten folglich die Regelungen der KVR.

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