Spedition LogistikTeil 3 von 3

Spedition Logistik Prüfungsfragen & Antworten 2026 (21–30)

Spedition Logistik Übungsfragen und Antworten 2026. Tippe auf eine Option, um dich selbst zu testen — du siehst die richtige Antwort und eine klare Erklärung zu jeder Frage. Kostenlos, keine Anmeldung.

Übe Spedition Logistik-Fragen kostenlos, lade die PDF herunter oder schalte zeitbegrenzte Mock-Tests frei, wenn du bereit bist.
PDF herunterladenVideo ansehen
Multiple Choice — wähle die beste Antwort und decke sie dann auf
  1. Q21Ein deutsches Unternehmen kauft Waren in China (Kaufpreis: 10.000 EUR) und lässt sie per Seefracht bis Hamburg transportieren (Frachtkosten: 800 EUR, Versicherung: 100 EUR). Wie hoch ist der Zollwert für die Berechnung der Einfuhrabgaben?

    • A10.000 EUR (nur der Kaufpreis)
    • B10.900 EUR (Kaufpreis + Fracht + Versicherung bis zur EU-Außengrenze)
    • C10.800 EUR (Kaufpreis + Frachtkosten, ohne Versicherung)
    • D11.700 EUR (Kaufpreis + Fracht + Versicherung + 7 % Aufschlag)
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. 10.900 EUR (Kaufpreis + Fracht + Versicherung bis zur EU-Außengrenze)

    Gemäß Art. 70 UCC ist der Zollwert der Transaktionswert, d. h. der tatsächlich gezahlte Kaufpreis zuzüglich aller Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze (CIF-Wert). Das ergibt 10.000 + 800 + 100 = 10.900 EUR. Why the other options are incorrect: • 10.000 EUR (nur der Kaufpreis): Der reine Kaufpreis ist nicht ausreichend; Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze müssen hinzugerechnet werden. • 10.800 EUR (Kaufpreis + Frachtkosten, ohne Versicherung): Die Versicherungskosten gehören ebenfalls zur Bemessungsgrundlage und dürfen nicht weggelassen werden. • 11.700 EUR (Kaufpreis + Fracht + Versicherung + 7 % Aufschlag): Ein pauschaler prozentualer Aufschlag ist nicht vorgesehen; es werden ausschließlich die tatsächlich angefallenen Kosten zugrunde gelegt.

  2. Q22Ein koreanischer Hersteller kauft Rohstoffe aus Malaysia, verarbeitet diese vollständig in Südkorea zu einem Fertigprodukt und exportiert dieses nach Deutschland. Welches Land gilt als nicht-präferentieller Ursprung des Produkts?

    • AMalaysia, da die Rohstoffe dort gewonnen wurden und den größten Wertanteil am Endprodukt ausmachen.
    • BDeutschland, da das Produkt dort erstmals in den freien Verkehr der EU überführt wird.
    • CSüdkorea, da dort die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat.
    • DBei Produkten aus Rohstoffen mehrerer Länder gibt es keinen einheitlichen nicht-präferentiellen Ursprung; alle beteiligten Länder werden gleichwertig angegeben.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: C. Südkorea, da dort die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat.

    Der nicht-präferentielle Ursprung richtet sich nach dem Ort der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat (Artikel 60 UZK). Da das Produkt vollständig in Südkorea hergestellt wurde, ist Südkorea der nicht-präferentielle Ursprung – unabhängig davon, woher die Rohstoffe stammen. Why the other options are incorrect: • Malaysia, da die Rohstoffe dort gewonnen wurden und den größten Wertanteil am Endprodukt ausmachen.: Falsch. Der Ursprung richtet sich nicht nach dem Herkunftsland der Rohstoffe, sondern nach dem Ort der letzten wesentlichen Verarbeitung. Malaysia liefert zwar Rohstoffe, die eigentliche Herstellung des Fertigprodukts erfolgte jedoch in Südkorea. • Deutschland, da das Produkt dort erstmals in den freien Verkehr der EU überführt wird.: Falsch. Deutschland ist das Einfuhrland, nicht das Ursprungsland. Der Ursprung einer Ware entsteht dort, wo sie gewonnen oder wesentlich be- oder verarbeitet wurde – nicht dort, wo sie eingeführt oder konsumiert wird. • Bei Produkten aus Rohstoffen mehrerer Länder gibt es keinen einheitlichen nicht-präferentiellen Ursprung; alle beteiligten Länder werden gleichwertig angegeben.: Falsch. Jede Ware hat genau einen nicht-präferentiellen Ursprung. Dieser ist anhand der Regeln des UZK eindeutig bestimmbar. Eine gleichwertige Mehrfachursprungsangabe ist im nicht-präferentiellen Bereich nicht vorgesehen.

  3. Q23Ein deutsches Unternehmen erhält einen Auftrag zur Lieferung von Industriekompressoren an ein Unternehmen in einem Land, gegen das die EU ein umfassendes Handelsembargo verhängt hat. Welche rechtliche Konsequenz ergibt sich daraus für den Exporteur?

    • ADie Lieferung ist verboten. EU-Embargo-Maßnahmen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und untersagen die betroffenen Handelsgeschäfte; Verstöße sind strafbar.
    • BEmbargos der EU gelten ausschließlich für staatliche Unternehmen und Behörden; die Lieferung an ein privates Unternehmen ist erlaubt.
    • CDer Exporteur kann die Ware über ein nicht sanktioniertes Drittland umleiten und so das Embargo auf legalem Wege umgehen.
    • DEU-Embargos erfassen ausschließlich Rüstungsgüter und Militärtechnik; Industriekompressoren sind generell nicht betroffen.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: A. Die Lieferung ist verboten. EU-Embargo-Maßnahmen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und untersagen die betroffenen Handelsgeschäfte; Verstöße sind strafbar.

    EU-Sanktionen (Embargos) werden als EU-Verordnungen erlassen und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie untersagen je nach Inhalt bestimmte Handels-, Finanz- oder Dienstleistungsgeschäfte mit sanktionierten Ländern, Sektoren oder Personen. Verstöße können zu Freiheitsentzug und erheblichen Bußgeldern führen. Why the other options are incorrect: • Embargos der EU gelten ausschließlich für staatliche Unternehmen und Behörden; die Lieferung an ein privates Unternehmen ist erlaubt.: EU-Embargos richten sich häufig gegen gesamte Wirtschaftssektoren oder Länder und erfassen damit auch private Unternehmen. Die Unterscheidung zwischen staatlichen und privaten Akteuren spielt für die Embargo-Wirkung keine entscheidende Rolle. • Der Exporteur kann die Ware über ein nicht sanktioniertes Drittland umleiten und so das Embargo auf legalem Wege umgehen.: Die Umleitung von Waren über Drittländer zur Embargo-Umgehung ist ein sogenanntes Umgehungsgeschäft und ausdrücklich strafbar. EU-Sanktionsverordnungen enthalten explizite Verbote solcher Umgehungshandlungen. • EU-Embargos erfassen ausschließlich Rüstungsgüter und Militärtechnik; Industriekompressoren sind generell nicht betroffen.: Je nach Embargo-Inhalt können auch zivile Güter wie Industrieausrüstung oder Energietechnik erfasst sein, insbesondere wenn sie für sanktionierte Sektoren genutzt werden können (Dual-Use-Aspekte). Embargos sind nicht auf Rüstungsgüter beschränkt.

  4. Q24Klara kauft ein neues Sofa. Nach 8 Monaten zeigt sich ein Webfehler im Stoff. Der Händler behauptet, der Fehler sei durch unsachgemäße Nutzung durch Klara entstanden. Wen trifft nach aktuell geltendem Recht die Beweislast?

    • AKlara muss beweisen, dass der Webfehler bereits bei Lieferung vorhanden war
    • BDer Händler muss beweisen, dass der Fehler bei Gefahrübergang noch nicht vorlag
    • CBeide Parteien tragen gleichermaßen die Beweislast und müssen einen gemeinsamen Sachverständigen benennen
    • DDa der Fehler erst nach mehr als 6 Monaten aufgetreten ist, entfällt die Beweislastumkehr vollständig
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. Der Händler muss beweisen, dass der Fehler bei Gefahrübergang noch nicht vorlag

    Gemäß § 477 BGB n.F. (in Kraft seit 01.01.2022) gilt beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang die gesetzliche Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Lieferung vorlag. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Da der Fehler nach 8 Monaten auftrat, greift die Beweislastumkehr noch. Why the other options are incorrect: • Klara muss beweisen, dass der Webfehler bereits bei Lieferung vorhanden war: Diese Verteilung der Beweislast entsprach der alten Rechtslage vor 2022. Nach § 477 BGB n.F. liegt die Beweislast innerhalb von 12 Monaten beim Verkäufer, nicht beim Käufer. • Beide Parteien tragen gleichermaßen die Beweislast und müssen einen gemeinsamen Sachverständigen benennen: Das BGB sieht keine Pflicht zur gemeinsamen Sachverständigenbeauftragung vor. Die Beweislast liegt innerhalb der 12-Monats-Frist einseitig beim Händler. • Da der Fehler erst nach mehr als 6 Monaten aufgetreten ist, entfällt die Beweislastumkehr vollständig: Die 6-Monats-Grenze galt nach altem Recht (bis 31.12.2021). Seit Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie beträgt die Frist für die Beweislastumkehr nun 12 Monate.

  5. Q25Sabine bestellt telefonisch bei einem Elektronikfachmarkt ein bestimmtes Laptop-Modell für 999 Euro. Der Händler hat noch drei dieser Modelle auf Lager. Bevor er jedoch eines davon für Sabine beiseitestellt, zerstört ein Wasserrohrbruch alle drei Laptops im Lager. Kann Sabine weiterhin die Lieferung des Laptops verlangen?

    • AJa, denn es handelt sich um einen Gattungskauf. Da noch keine Konkretisierung stattgefunden hat, muss der Händler ein gleichwertiges Gerät beschaffen und liefern.
    • BNein, denn durch die unverschuldete Zerstörung der Ware ist dem Händler die Leistung unmöglich geworden, sodass der Kaufvertrag erlischt.
    • CNein, denn der Händler kann sich auf höhere Gewalt berufen und ist damit von seiner Lieferpflicht befreit.
    • DJa, aber nur wenn Sabine dem Händler zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: A. Ja, denn es handelt sich um einen Gattungskauf. Da noch keine Konkretisierung stattgefunden hat, muss der Händler ein gleichwertiges Gerät beschaffen und liefern.

    Es handelt sich um einen Gattungskauf (§ 243 BGB): Sabine hat ein bestimmtes Modell, nicht ein individuelles Stück bestellt. Die sogenannte Konkretisierung – d. h. das Aussondern und Bereitstellen eines bestimmten Geräts für Sabine – hat noch nicht stattgefunden. Solange die Gattung (das Laptop-Modell) auf dem Markt verfügbar ist, bleibt der Händler zur Lieferung verpflichtet und muss notfalls ein Gerät nachbeschaffen. Why the other options are incorrect: • Nein, denn durch die unverschuldete Zerstörung der Ware ist dem Händler die Leistung unmöglich geworden, sodass der Kaufvertrag erlischt.: Falsch. Unmöglichkeit (§ 275 BGB) befreit den Schuldner nur, wenn die Leistung für jedermann unmöglich ist. Bei einer Gattungsschuld gilt das erst, wenn die gesamte Gattung untergegangen ist – der Untergang eines einzelnen Lagerbestands reicht nicht aus. • Nein, denn der Händler kann sich auf höhere Gewalt berufen und ist damit von seiner Lieferpflicht befreit.: Falsch. Höhere Gewalt kann allenfalls einen Verzug entschuldigen, befreit aber beim Gattungskauf nicht von der Lieferpflicht, solange die Gattung auf dem Markt noch beschaffbar ist. • Ja, aber nur wenn Sabine dem Händler zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.: Falsch. Eine Nachfrist ist erst bei Verzug oder fehlgeschlagener Nacherfüllung erforderlich. Sie ist keine Voraussetzung dafür, den ursprünglichen Lieferanspruch aus dem Kaufvertrag geltend zu machen.

  6. Q26Welche der folgenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlinehändlers gegenüber Verbrauchern ist nach dem BGB unwirksam?

    • A"Für den Versand der Ware werden Versandkosten erhoben, die im Bestellprozess ausgewiesen werden."
    • B"Mängelansprüche des Käufers verjähren bei neu gelieferten Waren bereits nach 6 Monaten ab Übergabe."
    • C"Der Käufer kann Waren innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen volle Kostenerstattung zurückgeben."
    • D"Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet."
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. "Mängelansprüche des Käufers verjähren bei neu gelieferten Waren bereits nach 6 Monaten ab Übergabe."

    Im Verbrauchsgüterkauf darf die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren nicht unter 2 Jahre verkürzt werden (§ 476 BGB). Eine AGB-Klausel, die diese Frist auf 6 Monate reduziert, ist gemäß §§ 307, 476 BGB unwirksam. Why the other options are incorrect: • "Für den Versand der Ware werden Versandkosten erhoben, die im Bestellprozess ausgewiesen werden.": Falsch. Die Erhebung von Versandkosten ist grundsätzlich zulässig, sofern der Verbraucher vor Vertragsschluss transparent darüber informiert wird. • "Der Käufer kann Waren innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen volle Kostenerstattung zurückgeben.": Falsch. Eine freiwillige Verlängerung der Rückgabefrist über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ist für den Verbraucher günstiger und daher zulässig. • "Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.": Falsch. Die Vereinbarung gesetzlicher Verzugszinsen entspricht dem gesetzlichen Rahmen und ist in AGB wirksam.

  7. Q27Was muss ein Verbraucherdarlehensvertrag laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zwingend enthalten?

    • ADen Namen des zuständigen Filialleiters sowie die Unterschrift des Bankvorstands
    • BDen effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag aller Zahlungen und die Laufzeit des Darlehens
    • CEine notarielle Beglaubigung und die Benennung eines Bürgen aus dem Verwandtenkreis
    • DDen aktuellen Disporahmen aller bestehenden Konten des Kreditnehmers
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. Den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag aller Zahlungen und die Laufzeit des Darlehens

    Gemäß §§ 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) müssen u. a. der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag, der Gesamtbetrag aller Zahlungen sowie die Laufzeit zwingend schriftlich angegeben werden. So werden Verbraucher transparent über die tatsächlichen Kosten informiert. Why the other options are incorrect: • Den Namen des zuständigen Filialleiters sowie die Unterschrift des Bankvorstands: Persönliche Angaben zum Filialleiter oder zum Vorstand sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag. • Eine notarielle Beglaubigung und die Benennung eines Bürgen aus dem Verwandtenkreis: Ein Verbraucherdarlehen erfordert keine notarielle Beurkundung. Notarielle Beglaubigungen sind z. B. bei Grundschulden üblich, aber nicht als generelle Pflichtangabe im Darlehensvertrag vorgeschrieben. • Den aktuellen Disporahmen aller bestehenden Konten des Kreditnehmers: Der Disporahmen anderer Konten ist für den Darlehensvertrag selbst nicht relevant und wird im Vertrag nicht ausgewiesen. Er kann allenfalls bei der Bonitätsprüfung eine Rolle spielen.

  8. Q28Was kennzeichnet ein Annuitätendarlehen im Vergleich zu anderen Darlehensformen?

    • ADie monatliche Tilgung bleibt konstant, während die Gesamtrate wegen sinkender Zinsen abnimmt.
    • BDie monatliche Rate bleibt über die gesamte Zinsbindung konstant, wobei der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt.
    • CDer gesamte Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt.
    • DDer Zinssatz wird monatlich an den aktuellen Marktzins angepasst.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Zinsbindung konstant, wobei der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt.

    Beim Annuitätendarlehen bleibt die Gesamtrate (Annuität) konstant. Da die Restschuld mit jeder Zahlung sinkt, verringert sich der Zinsanteil, und der Tilgungsanteil steigt entsprechend an. Why the other options are incorrect: • Die monatliche Tilgung bleibt konstant, während die Gesamtrate wegen sinkender Zinsen abnimmt.: Das beschreibt ein Tilgungsdarlehen (Abzahlungsdarlehen): gleichbleibende Tilgungsrate, aber sinkende Gesamtrate – nicht das Annuitätendarlehen. • Der gesamte Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt.: Das beschreibt ein Endfälligkeitsdarlehen (Bullet Loan/Festdarlehen), bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden. • Der Zinssatz wird monatlich an den aktuellen Marktzins angepasst.: Annuitätendarlehen haben typischerweise einen festen Zinssatz über die Zinsbindungszeit; monatliche Zinsanpassungen gibt es bei variabel verzinslichen Darlehen.

  9. Q29Welche Bedingung ist charakteristisch für einen vollkommenen Markt in der Wirtschaftstheorie?

    • AAlle Anbieter besitzen staatliche Lizenzen und unterliegen einer behördlichen Preisaufsicht.
    • BAlle Marktteilnehmer haben vollständige Markttransparenz und handeln mit homogenen Gütern.
    • CDer Staat garantiert durch Subventionen ein stabiles Preisniveau.
    • DNur inländische Unternehmen dürfen am Markt teilnehmen, um heimische Arbeitsplätze zu sichern.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: B. Alle Marktteilnehmer haben vollständige Markttransparenz und handeln mit homogenen Gütern.

    Ein vollkommener Markt setzt vollständige Markttransparenz (alle Teilnehmer kennen alle Preise), Homogenität der Güter (keine sachlichen Qualitätsunterschiede), keine persönlichen oder räumlichen Präferenzen sowie freien Marktzutritt voraus. Why the other options are incorrect: • Alle Anbieter besitzen staatliche Lizenzen und unterliegen einer behördlichen Preisaufsicht.: Staatliche Lizenzen und Preisaufsicht sind Eingriffe, die den Markt verzerren und unvollkommener machen, nicht vollkommener. • Der Staat garantiert durch Subventionen ein stabiles Preisniveau.: Subventionen verzerren die Preisbildung; auf einem vollkommenen Markt entstehen Preise ausschließlich durch Angebot und Nachfrage. • Nur inländische Unternehmen dürfen am Markt teilnehmen, um heimische Arbeitsplätze zu sichern.: Der Ausschluss ausländischer Anbieter widerspricht dem freien Marktzugang, der ein Kernmerkmal des vollkommenen Marktes ist.

  10. Q30Was unterscheidet gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) von gewöhnlichen Rest- und Wertstoffen im Betrieb?

    • ASonderabfälle entstehen ausschließlich in Chemiebetrieben und nicht in anderen Branchen.
    • BSonderabfälle dürfen im Gegensatz zu anderen Abfällen unbegrenzt auf dem Betriebsgelände zwischengelagert werden.
    • CSonderabfälle weisen gefährliche Eigenschaften auf (z. B. giftig, ätzend, entzündlich) und unterliegen besonderen Entsorgungspflichten mit Nachweisführung.
    • DSonderabfälle müssen grundsätzlich zur Entsorgung ins Ausland exportiert werden.
    Antwort anzeigen

    ✓ Richtige Antwort: C. Sonderabfälle weisen gefährliche Eigenschaften auf (z. B. giftig, ätzend, entzündlich) und unterliegen besonderen Entsorgungspflichten mit Nachweisführung.

    Gefährliche Abfälle sind durch Eigenschaften wie Toxizität, Ätzwirkung, Entzündlichkeit oder umweltgefährdende Wirkung definiert. Ihre Entsorgung ist streng reguliert: Betriebe müssen Entsorgungsnachweise führen und zugelassene Entsorgungsfachbetriebe beauftragen. Why the other options are incorrect: • Sonderabfälle entstehen ausschließlich in Chemiebetrieben und nicht in anderen Branchen.: Sonderabfälle fallen in vielen Branchen an – z. B. Altöl in Kfz-Werkstätten, Farbreste in Malerbetrieben oder Lösungsmittel im Handwerk. Sie sind nicht auf die Chemieindustrie beschränkt. • Sonderabfälle dürfen im Gegensatz zu anderen Abfällen unbegrenzt auf dem Betriebsgelände zwischengelagert werden.: Sonderabfälle dürfen gerade nicht unbegrenzt gelagert werden; es gelten strenge Lager- und Nachweispflichten, um Boden- und Grundwasserverschmutzung zu verhindern. • Sonderabfälle müssen grundsätzlich zur Entsorgung ins Ausland exportiert werden.: Ein Export von Sonderabfällen ins Ausland ist nur unter strengen internationalen Bedingungen zulässig; die Entsorgung erfolgt primär durch zugelassene inländische Fachbetriebe.

Hier kostenlos üben. Zeitbegrenzte Mock-Tests, wenn du bereit bist.

Nutze das kostenlose Spedition Logistik Prüfung-Sample, lade die PDF herunter und schalte dann webbasierte zeitbegrenzte Mock-Tests für eine vollständige Prüfungssimulation frei.

PDF herunterladenÜbungstest starten