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Q11Herr Lange informiert beim Ausfüllen des Versicherungsantrags den Versicherungsvertreter mündlich über eine bestehende Vorerkrankung, die jedoch nicht in den Antragsbogen eingetragen wird. Kann der Versicherer später wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten?
✓ Richtige Antwort: A. Nein, denn nach § 70 VVG wird dem Versicherer das Wissen seines Vertreters zugerechnet, sofern dieser die Information im Rahmen seiner Agententätigkeit erhalten hat.
Nach § 70 VVG gilt Wissen des empfangsbevollmächtigten Versicherungsvertreters als Wissen des Versicherers. Da der Vertreter die Information über die Vorerkrankung im Rahmen seiner Agententätigkeit erhalten hat, gilt die Anzeigepflicht als erfüllt. Ein Rücktritt des Versicherers scheidet daher aus. Why the other options are incorrect: • Ja, da die Anzeigepflicht ausschließlich durch schriftliche Angaben im Antragsbogen wirksam erfüllt werden kann.: Das VVG schreibt keine ausschließliche Schriftlichkeit für die Erfüllung der Anzeigepflicht vor; mündliche Mitteilungen an den bevollmächtigten Vertreter genügen. • Ja, da Versicherungsvertreter generell keine Empfangsvollmacht für mündliche Mitteilungen besitzen.: Versicherungsvertreter (Agenten) besitzen nach §§ 69, 70 VVG grundsätzlich Empfangsvollmacht, sodass Mitteilungen an sie dem Versicherer zuzurechnen sind. • Nein, aber nur wenn Herr Lange die mündliche Mitteilung durch Zeugen nachweisen kann.: Die Wissenszurechnung nach § 70 VVG hängt nicht vom Zeugenbeweis ab; maßgeblich ist allein, ob der Vertreter die Information in seiner Eigenschaft als Agent entgegengenommen hat.
Q12Herr Götz schließt am 1. August eine Hausratversicherung ab und vereinbart mit dem Versicherer rückwirkenden Versicherungsschutz ab dem 1. Juli (Rückwärtsversicherung). Am 20. Juli hatte Herr Götz bereits einen Einbruchschaden erlitten. Unter welcher Voraussetzung ist der Versicherer nach § 2 VVG zur Leistung verpflichtet?
✓ Richtige Antwort: B. Wenn Herr Götz beim Vertragsschluss am 1. August keine Kenntnis vom bereits eingetretenen Einbruchschaden hatte.
Nach § 2 Abs. 2 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss wusste, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten war. Kannte Herr Götz den Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht, greift die Rückwärtsversicherung, und der Versicherer muss leisten. Why the other options are incorrect: • Unter keiner – rückwirkende Versicherungsverträge sind nach deutschem Recht generell unwirksam.: Rückwärtsversicherungen sind in § 2 VVG ausdrücklich geregelt und damit gesetzlich zulässig; sie sind nicht generell unwirksam. • Immer, sofern beide Parteien die Rückwärtsversicherung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.: Die Schriftlichkeit der Vereinbarung allein genügt nicht; entscheidend ist nach § 2 Abs. 2 VVG, dass der Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss keine Kenntnis vom Versicherungsfall hatte. • Wenn der Versicherer beim Vertragsschluss selbst bereits vom Schaden wusste und den Vertrag trotzdem abschloss.: Die Kenntnis des Versicherers ist für § 2 VVG nicht das maßgebliche Kriterium; das Gesetz stellt auf die Kenntnis des Versicherungsnehmers ab, da dieser durch Rückwärtsversicherung kein gezieltes Spekulationsgeschäft betreiben darf.
Q13Herr und Frau Berger haben zwei Kinder: Tochter Lena (geboren 2005) und Sohn Fabian (geboren 2010). Frau Berger ist unmittelbar riesterförderberechtigt und hat einen Riester-Vertrag. Wie hoch ist die jährliche staatliche Kinderzulage für beide Kinder insgesamt?
✓ Richtige Antwort: C. 185 € für Lena und 300 € für Fabian, insgesamt 485 €
Die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente beträgt 185 € jährlich für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, und 300 € jährlich für Kinder ab dem 01.01.2008. Lena (geb. 2005): 185 €, Fabian (geb. 2010): 300 € – zusammen 485 € pro Jahr. Why the other options are incorrect: • 300 € für Lena und 300 € für Fabian, insgesamt 600 €: Der erhöhte Satz von 300 € gilt nur für ab 2008 geborene Kinder; für Lena (geb. 2005) gilt der niedrigere Satz von 185 €, sodass die Gesamtsumme nicht 600 € beträgt. • 185 € für Lena und 185 € für Fabian, insgesamt 370 €: Der Satz von 185 € gilt ausschließlich für vor 2008 geborene Kinder; für Fabian (geb. 2010) greift der erhöhte Satz von 300 €, weshalb 370 € insgesamt falsch ist. • 100 € für Lena und 200 € für Fabian, insgesamt 300 €: Kinderbeträge von 100 € bzw. 200 € existieren im Riester-Fördersystem nicht; die gesetzlich festgelegten Sätze sind 185 € (Geburtsjahrgang vor 2008) und 300 € (Geburtsjahrgang ab 2008).
Q14Wie lange muss ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit), um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten?
✓ Richtige Antwort: B. Mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate
Die reguläre Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I beträgt 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung. Why the other options are incorrect: • Mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten entspricht keiner gültigen Anwartschaftszeit; die maßgebliche Rahmenfrist beträgt 30 Monate. • Mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 48 Monate: 24 Monate innerhalb von 48 Monaten ist nicht die gesetzlich vorgesehene Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I. • Mindestens 36 Monate insgesamt: Die Anwartschaftszeit wird nicht als kumulative Gesamtbeitragszeit, sondern innerhalb einer festen Rahmenfrist von 30 Monaten bemessen.
Q15Welche Leistung gehört NICHT zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
✓ Richtige Antwort: C. Monatliche Altersrente
Die monatliche Altersrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht der Krankenversicherung. Die GKV erbringt Sach- und Geldleistungen im Krankheitsfall, aber keine Rentenleistungen. Why the other options are incorrect: • Ärztliche Behandlung: Ärztliche Behandlungen sind eine Kernleistung der GKV und werden als Sachleistung erbracht. • Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche: Krankengeld zahlt die GKV ab der 7. Woche ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit – die ersten 6 Wochen trägt der Arbeitgeber als Entgeltfortzahlung. • Zahnärztliche Behandlung: Zahnärztliche Behandlungen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der GKV, auch wenn Zahnersatz häufig nur mit Festzuschüssen bezuschusst wird.
Q16Was versteht man unter der relativen Friedenspflicht, die aus einem laufenden Tarifvertrag entsteht?
✓ Richtige Antwort: C. Die Tarifvertragsparteien dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen zu den bereits tariflich geregelten Fragen durchführen.
Die relative Friedenspflicht besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zu den darin bereits geregelten Themen ergriffen werden dürfen. Zu noch nicht geregelten Themen bleibt ein Arbeitskampf möglich. Why the other options are incorrect: • Arbeitnehmer dürfen während der Tarifvertragslaufzeit keine Überstunden leisten.: Überstundenregelungen sind Vertragsgestaltungsfragen und haben mit der Friedenspflicht nichts zu tun. • Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen sich monatlich zu Gesprächen treffen.: Eine monatliche Gesprächspflicht ist im TVG nicht vorgesehen. • Alle Arbeitnehmer im Betrieb sind persönlich verpflichtet, jeden Streik zu unterlassen.: Die Friedenspflicht bindet die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband), nicht individuell jeden einzelnen Arbeitnehmer.
Q17Ein Berater fasst gegen Ende des Beratungsgesprächs alle Ergebnisse der Bedarfsanalyse strukturiert zusammen und bittet den Kunden um Bestätigung: 'Habe ich Ihre Anforderungen vollständig und korrekt erfasst?' Welchen Hauptzweck erfüllt diese Gesprächstechnik?
✓ Richtige Antwort: B. Missverständnisse frühzeitig aufzudecken, das gegenseitige Verständnis zu sichern und eine verbindliche Basis für die folgende Produktempfehlung zu schaffen.
Die Zusammenfassungstechnik dient dazu, Missverständnisse aufzudecken, das gegenseitige Verständnis zu sichern und einen fließenden Übergang zur Produktempfehlung vorzubereiten. Die Bestätigung durch den Kunden schafft Verbindlichkeit und zeigt, dass seine Bedürfnisse ernst genommen wurden. Why the other options are incorrect: • Die gesetzliche Pflicht zur Beratungsdokumentation nach § 61 VVG formal zu erfüllen.: Die Beratungsdokumentation nach § 61 VVG ist ein eigenständiger formaler Vorgang; die Zusammenfassungstechnik ist eine kommunikative Gesprächsmethode und kein rechtlicher Ersatz dafür. • Die Gesprächsdauer absichtlich zu verlängern, um durch mehr Zeitaufwand das Vertrauen des Kunden zu stärken.: Gesprächsdauer ist kein Qualitätsmerkmal; eine gute Zusammenfassung spart eher Zeit, weil sie Irrtümer frühzeitig klärt, statt sie erst am Gesprächsende kostspielig zu korrigieren. • Den Kunden von verbliebenen Einwänden abzulenken, indem seine eigenen Aussagen lediglich wiederholt werden.: Professionelle Berater nutzen die Zusammenfassung, um Transparenz und Vertrauen herzustellen – nicht um Einwände zu umgehen, was unseriös wäre und das Vertrauensverhältnis schädigen würde.
Q18Ein Kunde schließt eine Lebensversicherung ab und erhält anschließend die vollständigen Vertragsunterlagen per Post zugesandt. Wie viele Tage hat er nach § 8 VVG das Recht, den Vertrag zu widerrufen?
✓ Richtige Antwort: C. 30 Tage ab Erhalt der Vertragsunterlagen
Gemäß § 8 VVG gilt für Lebensversicherungen eine verlängerte Widerrufsfrist von 30 Tagen, gerechnet ab dem Zugang aller erforderlichen Vertragsunterlagen. Diese Sonderregelung soll dem Kunden ausreichend Zeit geben, eine so langfristige und bedeutsame Entscheidung zu überdenken. Why the other options are incorrect: • 7 Tage ab Erhalt der Unterlagen: 7 Tage ist keine gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist im VVG und daher falsch. • 14 Tage ab Vertragsabschluss: 14 Tage ist die allgemeine Widerrufsfrist für die meisten anderen Versicherungsverträge, nicht jedoch für Lebensversicherungen, für die das VVG ausdrücklich 30 Tage vorsieht. • 60 Tage ab dem ersten Beitragsfälligkeitstag: 60 Tage ist keine im VVG normierte Frist und daher unzutreffend.
Q19Ein Arbeitgeber ordnet an, dass ein Arbeitnehmer ab dem nächsten Monat seine Arbeitszeit täglich von 09:00–18:00 Uhr statt wie bisher von 08:00–17:00 Uhr erbringen soll. Der Arbeitsvertrag enthält keine genaue Regelung zur Lage der Arbeitszeit. Welche gesetzliche Grundlage berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich zu dieser einseitigen Weisung?
✓ Richtige Antwort: A. § 106 GewO, der dem Arbeitgeber das Recht einräumt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen
§ 106 GewO regelt das sogenannte Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers. Danach kann er im Rahmen des Arbeitsvertrags einseitig Anweisungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen erteilen, sofern der Vertrag keine abweichende Regelung enthält. Why the other options are incorrect: • § 315 BGB, der die einseitige Leistungsbestimmung regelt und allgemein für alle Schuldverhältnisse gilt: § 315 BGB betrifft allgemein die einseitige Leistungsbestimmung in Schuldverhältnissen, ist aber nicht die spezifische arbeitsrechtliche Grundlage des Direktionsrechts. Dieses ist ausdrücklich in § 106 GewO geregelt. • § 613a BGB, der die Rechtsfolgen bei Betriebsübergang und den Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Inhaber regelt: § 613a BGB regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei einem Betriebsübergang (z. B. Unternehmensverkauf) und hat keinen Bezug zum Weisungsrecht des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis. • § 14 TzBfG, der die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen normiert: § 14 TzBfG betrifft ausschließlich die Befristung von Arbeitsverhältnissen und regelt nicht das Recht des Arbeitgebers, einseitige Anweisungen zur Lage der Arbeitszeit zu erteilen.
Q20Ein Arbeitnehmer erhält am 3. März eine schriftliche ordentliche Kündigung. Er hält sie für sozial ungerechtfertigt und möchte sie gerichtlich anfechten. Bis wann muss er spätestens Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen?
✓ Richtige Antwort: C. Bis zum 24. März desselben Jahres (3 Wochen nach Zugang)
§ 4 Satz 1 KSchG schreibt vor, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Bei Zugang am 3. März endet die Frist am 24. März. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. Why the other options are incorrect: • Bis zum 3. September desselben Jahres (6 Monate nach Zugang): Eine Frist von 6 Monaten existiert im KSchG nicht. Die 3-Wochen-Frist ist eine kurze Ausschlussfrist, die Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen soll. • Bis zum 3. April desselben Jahres (4 Wochen nach Zugang): Die Klagefrist beträgt 3 Wochen, nicht 4 Wochen. Die 4 Wochen sind die gesetzliche Grundkündigungsfrist aus § 622 Abs. 1 BGB und haben keinen Bezug zur Klagefrist. • Bis zum 3. März des Folgejahres (1 Jahr nach Zugang): Eine Jahresfrist gilt nicht für die Kündigungsschutzklage. Das KSchG setzt mit 3 Wochen bewusst eine sehr kurze Frist an, um lang andauernde Unsicherheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.
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