ArbeitsschutzTeil 2 von 3

Arbeitsschutz Prüfungsfragen & Antworten 2026 (11–20)

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  1. Q11Welche Form und Farbgebung weisen Warnzeichen nach ASR A1.3 auf?

    • AGleichseitiges Dreieck mit schwarzem Rand, gelbem Hintergrund und schwarzem Symbol
    • BGefüllter blauer Kreis mit weißem Symbol
    • CGrünes Rechteck mit weißem Symbol
    • DRoter Kreis mit weißem Symbol und rotem Diagonalbalken
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    ✓ Richtige Antwort: A. Gleichseitiges Dreieck mit schwarzem Rand, gelbem Hintergrund und schwarzem Symbol

    Warnzeichen sind nach ASR A1.3 dreieckig, mit schwarzem Rand, gelbem Hintergrund und schwarzem Piktogramm. Die Farbe Gelb/Schwarz signalisiert Warnung und Vorsicht, z. B. 'Warnung vor ätzenden Stoffen' oder 'Warnung vor Stolpergefahr'. Why the other options are incorrect: • Gefüllter blauer Kreis mit weißem Symbol: Ein gefüllter blauer Kreis mit weißem Symbol ist ein Gebotszeichen, das eine Pflichthandlung vorschreibt, z. B. das Tragen von Gehörschutz. • Grünes Rechteck mit weißem Symbol: Ein grünes Rechteck mit weißem Symbol ist ein Rettungszeichen, das Fluchtwege, Notausgänge oder Rettungseinrichtungen kennzeichnet. • Roter Kreis mit weißem Symbol und rotem Diagonalbalken: Ein roter Kreis mit weißem Symbol und Diagonalbalken ist ein Verbotszeichen und untersagt eine bestimmte Handlung, z. B. 'Zutritt für Unbefugte verboten'.

  2. Q12Welche Angaben müssen laut TRGS 555 in einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zwingend enthalten sein?

    • AArbeitsbereich und Tätigkeit, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • BNamen aller betroffenen Mitarbeiter, Lohngruppe und persönliche Schutzausrüstung
    • CTechnische Zeichnungen der verwendeten Geräte und Unfallstatistiken des Betriebes
    • DAnschriften der nächstgelegenen Krankenhäuser und Apotheken
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    ✓ Richtige Antwort: A. Arbeitsbereich und Tätigkeit, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Die TRGS 555 legt fest, dass Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe Angaben zu Arbeitsbereich/Tätigkeit, Gefahren, Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Erste-Hilfe und sachgerechter Entsorgung enthalten müssen. Why the other options are incorrect: • Namen aller betroffenen Mitarbeiter, Lohngruppe und persönliche Schutzausrüstung: Namen und Lohngruppen der Mitarbeiter sind kein Bestandteil einer Betriebsanweisung; diese sind personenbezogene Daten, die nicht in eine allgemeine Betriebsanweisung gehören. • Technische Zeichnungen der verwendeten Geräte und Unfallstatistiken des Betriebes: Technische Zeichnungen und Unfallstatistiken sind keine vorgeschriebenen Inhalte einer Betriebsanweisung nach TRGS 555, auch wenn sie ergänzend hilfreich sein können. • Anschriften der nächstgelegenen Krankenhäuser und Apotheken: Krankenhausadressen sind kein Pflichtinhalt einer Betriebsanweisung; lediglich Erste-Hilfe-Maßnahmen und relevante Notrufnummern müssen angegeben werden.

  3. Q13Welche Verordnung verpflichtet Arbeitgeber ausdrücklich, für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen?

    • AGefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    • BArbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • CBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • DArbeitszeitgesetz (ArbZG)
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    ✓ Richtige Antwort: A. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Die GefStoffV (§ 14) schreibt vor, dass der Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen arbeitsplatzbezogene schriftliche Betriebsanweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erstellen hat. Why the other options are incorrect: • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die ArbStättV regelt Anforderungen an Arbeitsstätten und Sicherheitskennzeichnung, enthält jedoch keine spezifische Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe. • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV regelt das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln und enthält zwar Anforderungen an Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, nicht aber speziell für Gefahrstoffe. • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das ArbZG regelt Arbeitszeiten und Ruhezeiten der Beschäftigten und enthält keinerlei Vorschriften zu Betriebsanweisungen.

  4. Q14In welcher Sprache muss eine Betriebsanweisung verfasst sein, wenn Beschäftigte im Betrieb kein Deutsch sprechen?

    • AIn einer Sprache, die alle betroffenen Beschäftigten verstehen
    • BAusschließlich auf Deutsch, da dies die gesetzlich vorgeschriebene Amtssprache für Betriebsanweisungen ist
    • CAuf Englisch als international gebräuchlicher Fachsprache
    • DIn der Muttersprache des Betriebsleiters
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    ✓ Richtige Antwort: A. In einer Sprache, die alle betroffenen Beschäftigten verstehen

    Die GefStoffV § 14 fordert, dass Betriebsanweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein müssen. Verstehen Beschäftigte kein Deutsch, muss die Anweisung in ihrer Sprache oder mehrsprachig erstellt werden. Why the other options are incorrect: • Ausschließlich auf Deutsch, da dies die gesetzlich vorgeschriebene Amtssprache für Betriebsanweisungen ist: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Deutsch als alleinige Sprache für Betriebsanweisungen festlegt. Maßgeblich ist allein die Verständlichkeit für die betroffenen Beschäftigten. • Auf Englisch als international gebräuchlicher Fachsprache: Englisch ist nicht zwingend vorgeschrieben. Entscheidend ist die Sprache, die die jeweiligen Beschäftigten tatsächlich verstehen, nicht eine international übliche Sprache. • In der Muttersprache des Betriebsleiters: Die Sprache des Betriebsleiters ist nicht maßgeblich. Ausschlaggebend ist die Verständlichkeit für die betroffenen Mitarbeiter, unabhängig von der Muttersprache des Vorgesetzten.

  5. Q15Zu welchem Zeitpunkt muss eine Gefährdungsbeurteilung für einen neuen Arbeitsplatz oder eine neu eingeführte Tätigkeit erstmals durchgeführt werden?

    • ASpätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, wenn ausreichend Praxiserfahrungen vorliegen
    • BGleichzeitig mit der ersten Unterweisung der Beschäftigten am ersten Arbeitstag
    • CVor Aufnahme der Tätigkeit, damit Gefährdungen im Vorfeld identifiziert und Schutzmaßnahmen vor dem ersten Arbeitseinsatz umgesetzt werden können
    • DNach Ablauf der Probezeit der betroffenen Beschäftigten, wenn die Tätigkeit in vollem Umfang bekannt ist
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    ✓ Richtige Antwort: C. Vor Aufnahme der Tätigkeit, damit Gefährdungen im Vorfeld identifiziert und Schutzmaßnahmen vor dem ersten Arbeitseinsatz umgesetzt werden können

    Die Gefährdungsbeurteilung ist präventiv angelegt: Gefährdungen müssen erkannt und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, bevor Beschäftigte der Gefährdung ausgesetzt werden. Eine GB erst nach Tätigkeitsaufnahme wäre reaktiv und würde den gesetzlichen Schutzzweck verfehlen. Why the other options are incorrect: • Spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, wenn ausreichend Praxiserfahrungen vorliegen: Eine 6-monatige Frist nach Tätigkeitsaufnahme widerspricht dem präventiven Ansatz des ArbSchG. Beschäftigte wären in diesem Zeitraum ohne angemessene Schutzmaßnahmen tätig, obwohl Gefährdungen vorhersehbar waren. • Gleichzeitig mit der ersten Unterweisung der Beschäftigten am ersten Arbeitstag: Die Unterweisung setzt eine abgeschlossene Gefährdungsbeurteilung inhaltlich voraus, da ihre Inhalte auf den GB-Ergebnissen aufbauen müssen. Beide Schritte zeitgleich am ersten Arbeitstag ist sachlich nicht möglich. • Nach Ablauf der Probezeit der betroffenen Beschäftigten, wenn die Tätigkeit in vollem Umfang bekannt ist: Das Abwarten auf Praxiserfahrungen aus der Probezeit entspricht nicht dem präventiven Schutzgedanken des ArbSchG. Vorhersehbare Gefährdungen müssen vor dem ersten Einsatz beurteilt und durch Schutzmaßnahmen beherrscht sein.

  6. Q16Unter welcher Voraussetzung erlaubt § 5 Abs. 2 ArbSchG, eine einzige Gefährdungsbeurteilung für mehrere Arbeitsplätze zu erstellen?

    • AWenn der Betrieb insgesamt weniger als 50 Beschäftigte hat und die Arbeitsstättenverordnung dies vorsieht
    • BWenn mehrere Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gleichartige Arbeitsbedingungen und vergleichbare Gefährdungen aufweisen
    • CWenn der Arbeitgeber eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt hat
    • DWenn alle betroffenen Beschäftigten schriftlich auf eine individuelle Beurteilung verzichten
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    ✓ Richtige Antwort: B. Wenn mehrere Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gleichartige Arbeitsbedingungen und vergleichbare Gefährdungen aufweisen

    § 5 Abs. 2 ArbSchG bestimmt ausdrücklich: 'Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.' Die Vergleichbarkeit der Gefährdungen ist das entscheidende Kriterium. Why the other options are incorrect: • Wenn der Betrieb insgesamt weniger als 50 Beschäftigte hat und die Arbeitsstättenverordnung dies vorsieht: Die Betriebsgröße ist kein Kriterium nach § 5 Abs. 2 ArbSchG. Das Gesetz knüpft die Vereinfachung an gleichartige Arbeitsbedingungen, nicht an Beschäftigtenzahlen. • Wenn der Arbeitgeber eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt hat: Eine Ausnahmegenehmigung durch die Berufsgenossenschaft ist gesetzlich nicht vorgesehen. § 5 Abs. 2 ArbSchG räumt diese Möglichkeit direkt und ohne Genehmigungsverfahren ein. • Wenn alle betroffenen Beschäftigten schriftlich auf eine individuelle Beurteilung verzichten: Ein Verzicht der Beschäftigten auf eine individuelle Beurteilung ist rechtlich wirkungslos. Schutzrechte aus dem ArbSchG sind nicht disponibel.

  7. Q17Ein Unternehmen (Entleiher) setzt einen Leiharbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) an einem konkreten Arbeitsplatz ein. Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung dieses Einsatzarbeitsplatzes rechtlich verantwortlich?

    • ADer Entleiher (Einsatzbetrieb), da er die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Arbeitsplatz hat und die konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort bestimmt.
    • BDer Verleiher (Zeitarbeitsfirma), da er als formaler Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers für dessen gesamten Arbeitsschutz zuständig ist.
    • CDie zuständige Berufsgenossenschaft, da Leiharbeit einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Arbeitsverhältnisses darstellt.
    • DDer Leiharbeitnehmer selbst, da er durch den wechselnden Einsatz an verschiedenen Arbeitsplätzen eigenverantwortlich handeln muss.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Der Entleiher (Einsatzbetrieb), da er die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Arbeitsplatz hat und die konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort bestimmt.

    Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG i. V. m. ArbSchG gelten für den Leiharbeitnehmer am Einsatzarbeitsplatz die Arbeitsschutzvorschriften des Entleihers. Dieser kennt und kontrolliert die realen Arbeitsbedingungen und ist daher für die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes verantwortlich. Why the other options are incorrect: • Der Verleiher (Zeitarbeitsfirma), da er als formaler Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers für dessen gesamten Arbeitsschutz zuständig ist.: Der Verleiher bleibt formaler Arbeitgeber und trägt Mitverantwortung für Grundqualifikation und arbeitsmedizinische Betreuung, ist aber nicht für die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Einsatzarbeitsplatzes zuständig. • Die zuständige Berufsgenossenschaft, da Leiharbeit einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Arbeitsverhältnisses darstellt.: Die Berufsgenossenschaft ist eine Aufsichts- und Beratungsinstanz, keine für die Durchführung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen verantwortliche Stelle. • Der Leiharbeitnehmer selbst, da er durch den wechselnden Einsatz an verschiedenen Arbeitsplätzen eigenverantwortlich handeln muss.: Der Arbeitnehmer hat keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung; diese Verantwortung liegt stets beim Arbeitgeber bzw. dem Verfügungsberechtigten des Arbeitsplatzes.

  8. Q18Welche Aussage zum betrieblichen Verbandbuch ist korrekt?

    • AEs dokumentiert ausschließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit.
    • BEs erfasst alle geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen, einschließlich Bagatellverletzungen.
    • CEs enthält ausschließlich die Qualifikationsnachweise der betrieblichen Ersthelfer.
    • DEs ist ein freiwilliges Instrument ohne gesetzliche Grundlage.
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    ✓ Richtige Antwort: B. Es erfasst alle geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen, einschließlich Bagatellverletzungen.

    Das Verbandbuch (DGUV Information 204-021) dient der lückenlosen Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen – auch bei Kleinstverletzungen. Diese Aufzeichnungen sind wichtig für eine spätere Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft. Why the other options are incorrect: • Es dokumentiert ausschließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit.: Das Verbandbuch greift bereits bei der kleinsten Verletzung; die Meldepflicht an die BG beginnt erst ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit und ist davon unabhängig. • Es enthält ausschließlich die Qualifikationsnachweise der betrieblichen Ersthelfer.: Qualifikationsnachweise der Ersthelfer werden separat aufbewahrt; das Verbandbuch dokumentiert konkrete Erste-Hilfe-Einsätze. • Es ist ein freiwilliges Instrument ohne gesetzliche Grundlage.: Das Verbandbuch ist kein freiwilliges Instrument; es hat eine klare Grundlage in der DGUV Information 204-021 und ist vom Unternehmer zu führen.

  9. Q19Wer trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Betrieb?

    • ADie Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • BDer Sicherheitsbeauftragte
    • CDer Arbeitgeber
    • DDer Betriebsarzt
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    ✓ Richtige Antwort: C. Der Arbeitgeber

    Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die Grundverantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber. Why the other options are incorrect: • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber lediglich (§ 6 ASiG), trägt aber keine eigene Grundverantwortung für den Arbeitsschutz. • Der Sicherheitsbeauftragte: Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Unfallverhütung (§ 22 DGUV V1), haben aber keine eigenständige Verantwortung für Schutzmaßnahmen. • Der Betriebsarzt: Der Betriebsarzt nimmt beratende und überwachende Aufgaben wahr (§ 3 ASiG), ist jedoch nicht Träger der Grundverantwortung für den Arbeitsschutz.

  10. Q20Welche Aussage beschreibt die Stellung und Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten nach §§ 20–22 DGUV Vorschrift 1 am zutreffendsten?

    • ADer Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten.
    • BDer Sicherheitsbeauftragte übernimmt die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für seinen Bereich und haftet persönlich für Unfälle, die auf übersehene Mängel zurückzuführen sind.
    • CDer Sicherheitsbeauftragte ist berechtigt, unsichere Arbeiten eigenständig zu untersagen und Beschäftigte direkt anzuweisen, Schutzmaßnahmen einzuhalten.
    • DDer Sicherheitsbeauftragte ist rechtlich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichgestellt und muss daher eine gleichwertige sicherheitstechnische Ausbildung nachweisen.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten.

    Nach §§ 20–22 DGUV Vorschrift 1 ist der Sicherheitsbeauftragte ein ehrenamtlicher Helfer des Arbeitgebers ohne eigene Weisungsbefugnis. Seine Aufgabe besteht darin, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu beobachten, auf Mängel hinzuweisen und diese dem Arbeitgeber oder der Führungskraft zu melden. Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Why the other options are incorrect: • Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für seinen Bereich und haftet persönlich für Unfälle, die auf übersehene Mängel zurückzuführen sind.: Falsch. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Sicherheitsbeauftragten. Da dieser keine Durchsetzungsbefugnis hat, kann er auch nicht persönlich für übersehene Mängel haften. • Der Sicherheitsbeauftragte ist berechtigt, unsichere Arbeiten eigenständig zu untersagen und Beschäftigte direkt anzuweisen, Schutzmaßnahmen einzuhalten.: Falsch. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Befugnis, Arbeiten zu untersagen oder Anweisungen zu erteilen. Er kann lediglich auf Gefahren hinweisen und den zuständigen Vorgesetzten oder den Arbeitgeber informieren. • Der Sicherheitsbeauftragte ist rechtlich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichgestellt und muss daher eine gleichwertige sicherheitstechnische Ausbildung nachweisen.: Falsch. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sind zwei verschiedene Funktionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationsvoraussetzungen. Für den Sicherheitsbeauftragten ist keine spezielle sicherheitstechnische Fachausbildung vorgeschrieben.

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