Gefahrgut ADR BasisTeil 1 von 3

Gefahrgut ADR Basis Prüfungsfragen & Antworten 2026 (1–10)

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  1. Q1Mindestens wie viele Unterlegkeile muss eine Gefahrgut-Beförderungseinheit gemäß ADR 8.1.5 mitführen?

    • AZwei – einen für jede Seite des Fahrzeugs
    • BDrei – mindestens einen pro Achse
    • CEinen, der für das Fahrzeuggewicht und den Reifendurchmesser geeignet ist
    • DKeinen, wenn das Fahrzeug mit einer automatischen Feststellbremse ausgerüstet ist
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    ✓ Richtige Antwort: C. Einen, der für das Fahrzeuggewicht und den Reifendurchmesser geeignet ist

    Nach ADR 8.1.5 ist mindestens ein Unterlegkeil pro Fahrzeugeinheit mitzuführen. Er muss so dimensioniert sein, dass er dem Gewicht des Fahrzeugs und dem Reifendurchmesser entspricht. Why the other options are incorrect: • Zwei – einen für jede Seite des Fahrzeugs: Das ADR schreibt nicht zwei Unterlegkeile vor; ein einziger ausreichend dimensionierter Unterlegkeil erfüllt die Mindestanforderung. • Drei – mindestens einen pro Achse: Drei Unterlegkeile sind keine ADR-Anforderung; die vorgeschriebene Mindestanzahl beträgt einen. • Keinen, wenn das Fahrzeug mit einer automatischen Feststellbremse ausgerüstet ist: Eine Feststellbremse ersetzt den Unterlegkeil nicht. Er ist als mechanische Sicherung unabhängig von der Fahrzeugbremsanlage vorgeschrieben.

  2. Q2Wer ist gemäß ADR 5.4.3 dafür verantwortlich, die Schriftlichen Weisungen zu erstellen und dem Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt zu übergeben?

    • ADer Absender (Verlader) des gefährlichen Gutes
    • BDer Fahrzeugführer, der die Weisungen eigenverantwortlich vor jeder Fahrt selbst anfertigt
    • CDas Transportunternehmen (Beförderer) als Halter der Beförderungseinheit
    • DDie zuständige Behörde des Abgangslandes, die sie zusammen mit den Beförderungspapieren ausstellt
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    ✓ Richtige Antwort: A. Der Absender (Verlader) des gefährlichen Gutes

    Gemäß ADR 5.4.3 obliegt es dem Absender (Verlader), die Schriftlichen Weisungen für das jeweilige gefährliche Gut zu erstellen und dem Fahrzeugführer vor der Beförderung auszuhändigen. Als Aufgeber kennt der Absender die Eigenschaften der transportierten Stoffe und ist daher für die Bereitstellung der erforderlichen Notfallmaßnahmen verantwortlich. Why the other options are incorrect: • Der Fahrzeugführer, der die Weisungen eigenverantwortlich vor jeder Fahrt selbst anfertigt: Der Fahrzeugführer ist nicht verpflichtet, die Schriftlichen Weisungen selbst zu erstellen. Er muss sie mitführen und kennen, aber die Erstellungspflicht liegt beim Absender, der die genauen Eigenschaften der Gefahrgüter kennt. • Das Transportunternehmen (Beförderer) als Halter der Beförderungseinheit: Das Transportunternehmen (Beförderer) trägt zwar die Verantwortung dafür, dass die Weisungen tatsächlich an Bord sind, doch die Pflicht zur inhaltlichen Erstellung liegt gemäß ADR beim Absender – nicht beim Beförderer. • Die zuständige Behörde des Abgangslandes, die sie zusammen mit den Beförderungspapieren ausstellt: Behörden stellen keine Schriftlichen Weisungen aus. Diese Pflicht ist Teil der privatrechtlichen Verantwortung des Absenders und wird nicht von staatlichen Stellen übernommen.

  3. Q3Welche Anforderung muss gemäß ADR 8.1.4 ein auf einer Gefahrgut-Beförderungseinheit mitgeführter Feuerlöscher zwingend erfüllen?

    • AEr muss vom Fahrzeughersteller freigegeben und im Fahrzeugschein eingetragen sein
    • BEr muss betriebsbereit sein und sein Wartungs- bzw. Prüfdatum darf nicht überschritten sein
    • CEr muss ausschließlich Pulver als Löschmittel enthalten
    • DEr muss mindestens einmal jährlich vollständig entleert und wieder aufgefüllt werden
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    ✓ Richtige Antwort: B. Er muss betriebsbereit sein und sein Wartungs- bzw. Prüfdatum darf nicht überschritten sein

    ADR 8.1.4.4 verlangt, dass Feuerlöscher betriebsbereit sind und das Wartungs- bzw. Prüfdatum nicht überschritten wurde. Nur dann gilt der Feuerlöscher als einsatzbereit im Sinne des ADR. Why the other options are incorrect: • Er muss vom Fahrzeughersteller freigegeben und im Fahrzeugschein eingetragen sein: Eine Freigabe durch den Fahrzeughersteller oder ein Eintrag im Fahrzeugschein ist im ADR nicht gefordert. • Er muss ausschließlich Pulver als Löschmittel enthalten: Das ADR schreibt kein bestimmtes Löschmittel vor; verschiedene Mittel (Pulver, Schaum etc.) sind zulässig, sofern die erforderlichen Brandklassen abgedeckt werden. • Er muss mindestens einmal jährlich vollständig entleert und wieder aufgefüllt werden: Eine jährliche vollständige Entleerung und Wiederbefüllung ist im ADR nicht vorgeschrieben; entscheidend ist das Einhalten des gültigen Wartungsdatums.

  4. Q4Welches Ausrüstungsstück muss gemäß den ADR-Schriftlichen Weisungen auf einer Gefahrgut-Beförderungseinheit mitgeführt werden, um bei einer Freisetzung flüssiger Gefahrgüter auslaufende Stoffe aufzufangen und eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern?

    • AEin Vorrat an trockenem Sand oder Sägemehl als alleiniges Bindemittel
    • BEine Handpumpe zur schnellen Umfüllung des Gefahrguts in Reservebehälter
    • CEin geeigneter Auffangbehälter für ausgelaufene Flüssigkeiten
    • DEin Wasservorrat von mindestens 10 Litern zum Verdünnen freigesetzter Gefahrstoffe
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    ✓ Richtige Antwort: C. Ein geeigneter Auffangbehälter für ausgelaufene Flüssigkeiten

    Die ADR-Schriftlichen Weisungen schreiben vor, dass ein geeigneter Auffangbehälter auf der Beförderungseinheit mitgeführt werden muss. Er dient dazu, bei Leckagen oder Freisetzungen von flüssigen Gefahrgütern auslaufende Stoffe gezielt aufzufangen und deren unkontrollierte Ausbreitung in die Umwelt oder in Abwassersysteme zu verhindern. Why the other options are incorrect: • Ein Vorrat an trockenem Sand oder Sägemehl als alleiniges Bindemittel: Trockener Sand oder Sägemehl können ergänzend als Bindemittel nützlich sein, ersetzen jedoch keinen Auffangbehälter. Die Schriftlichen Weisungen fordern einen Behälter zum Auffangen, nicht nur Streugut zum Abbinden. • Eine Handpumpe zur schnellen Umfüllung des Gefahrguts in Reservebehälter: Eine Handpumpe zur Umfüllung ist kein vorgeschriebenes Ausrüstungsstück gemäß ADR-Schriftlichen Weisungen. Eigenmächtige Umfüllaktionen im Notfall sind ohne Fachkenntnis und Genehmigung unsicher und nicht vorgesehen. • Ein Wasservorrat von mindestens 10 Litern zum Verdünnen freigesetzter Gefahrstoffe: Wasser darf bei vielen Gefahrgütern (z. B. wasserreaktiven Stoffen oder bestimmten ätzenden Flüssigkeiten) keinesfalls zur Verdünnung eingesetzt werden, da dies die Gefahr erheblich vergrößern kann. Ein Wasservorrat zu diesem Zweck ist nicht vorgeschrieben.

  5. Q5Welche Beschreibung trifft auf den Begriff 'Beförderer' im Sinne des ADR zu?

    • ADie natürliche Person, die das Fahrzeug mit Gefahrgut lenkt und für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich ist
    • BDas Unternehmen, das das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und zur Beförderung aufgibt
    • CDas Unternehmen, das auf der Grundlage eines Vertrags die Beförderung mit einem Fahrzeug durchführt
    • DDie Behörde, die die Beförderungsgenehmigung für den jeweiligen Transport erteilt
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    ✓ Richtige Antwort: C. Das Unternehmen, das auf der Grundlage eines Vertrags die Beförderung mit einem Fahrzeug durchführt

    Im ADR ist der 'Beförderer' das Unternehmen, das die Beförderung auf Grundlage eines Vertrags (z. B. Frachtvertrag) mit einem Fahrzeug tatsächlich durchführt. Er trägt gemäß ADR 1.4.2.2 Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports. Why the other options are incorrect: • Die natürliche Person, die das Fahrzeug mit Gefahrgut lenkt und für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich ist: Die Person, die das Fahrzeug lenkt, ist der 'Fahrzeugführer' (Fahrer) – eine eigene Beteiligtenkategorie im ADR mit spezifischen Pflichten nach 1.4.2.2, nicht der Beförderer. • Das Unternehmen, das das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und zur Beförderung aufgibt: Das Unternehmen, das Gefahrgut klassifiziert, verpackt und aufgibt, ist der 'Absender' bzw. 'Verpacker'; diese Beteiligten sind im ADR gesondert definiert und haben eigene Pflichten nach 1.4.1. • Die Behörde, die die Beförderungsgenehmigung für den jeweiligen Transport erteilt: Genehmigungsbehörden sind keine Beteiligten am Beförderungsvorgang im Sinne des ADR; das ADR definiert privatwirtschaftliche Beteiligte am Transport.

  6. Q6Was ermöglicht ADR Kapitel 1.5 im Hinblick auf sogenannte 'Sondervereinbarungen'?

    • AZwei oder mehr Vertragsstaaten können befristete, schriftliche Sondervereinbarungen treffen, die für bestimmte Beförderungen Abweichungen von einzelnen ADR-Vorschriften erlauben
    • BAbsender und Empfänger können privatrechtlich vereinbaren, bestimmte ADR-Kennzeichnungspflichten zu vereinfachen
    • CDas BAM kann für Einzeltransporte auf nationaler Ebene dauerhaft von ADR-Vorschriften abweichen
    • DDie UNECE erteilt auf Antrag Sondergenehmigungen, die in allen Unterzeichnerstaaten automatisch gelten
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    ✓ Richtige Antwort: A. Zwei oder mehr Vertragsstaaten können befristete, schriftliche Sondervereinbarungen treffen, die für bestimmte Beförderungen Abweichungen von einzelnen ADR-Vorschriften erlauben

    ADR 1.5.1 sieht vor, dass zwei oder mehr Vertragsstaaten befristete, schriftliche Sondervereinbarungen abschließen können, um für bestimmte Güter oder Beförderungsarten Ausnahmen von ADR-Regelungen zu gewähren – vorausgesetzt, die Sicherheit wird dabei nicht beeinträchtigt. Why the other options are incorrect: • Absender und Empfänger können privatrechtlich vereinbaren, bestimmte ADR-Kennzeichnungspflichten zu vereinfachen: Sondervereinbarungen im Sinne von ADR 1.5 sind zwischenstaatliche Abkommen und keine privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Absender und Empfänger. • Das BAM kann für Einzeltransporte auf nationaler Ebene dauerhaft von ADR-Vorschriften abweichen: Das BAM ist keine Vertragspartei des ADR und kann keine Sondervereinbarungen nach ADR 1.5 abschließen; solche Vereinbarungen werden auf Staatsebene geschlossen. • Die UNECE erteilt auf Antrag Sondergenehmigungen, die in allen Unterzeichnerstaaten automatisch gelten: Die UNECE ist die übergeordnete Institution des ADR, erteilt aber keine Einzelgenehmigungen; Sondervereinbarungen werden bilateral oder multilateral zwischen Vertragsstaaten vereinbart, nicht durch die UNECE.

  7. Q7In welchem Jahr und in welcher Stadt wurde das ADR ursprünglich abgeschlossen?

    • A1968 in Wien
    • B1945 in New York
    • C1957 in Genf
    • D1994 in Brüssel
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    ✓ Richtige Antwort: C. 1957 in Genf

    Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Schirmherrschaft der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) abgeschlossen. In Kraft getreten ist es erst 1968. Why the other options are incorrect: • 1968 in Wien: 1968 ist das Jahr des Inkrafttretens, nicht der Unterzeichnung. Wien ist Sitz der IAEA, hatte aber keinen Bezug zum ADR-Abschluss. • 1945 in New York: 1945 ist das Gründungsjahr der Vereinten Nationen; das ADR entstand erst zwölf Jahre später, 1957 in Genf. • 1994 in Brüssel: 1994 und Brüssel haben keinen historischen Bezug zur Entstehung des ADR.

  8. Q8Welche Tunnelkategorie nach ADR Kapitel 1.9 sieht die weitreichendsten Beförderungsbeschränkungen für gefährliche Güter vor?

    • ATunnelkategorie A – hier sind alle gefährlichen Güter ohne jede Einschränkung zugelassen
    • BTunnelkategorie B – sie schränkt nur Güter ein, die zu einer sehr großen Explosion führen können
    • CTunnelkategorie C – sie untersagt Güter, die zu einer großen Explosion oder einem großen Giftstoffaustritt führen können
    • DTunnelkategorie E – sie schränkt die Durchfahrt gefährlicher Güter am stärksten ein und lässt nur wenige Ausnahmen zu
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    ✓ Richtige Antwort: D. Tunnelkategorie E – sie schränkt die Durchfahrt gefährlicher Güter am stärksten ein und lässt nur wenige Ausnahmen zu

    ADR Kapitel 1.9 unterscheidet fünf Tunnelkategorien (A bis E). Kategorie E ist die restriktivste: Nahezu alle gefährlichen Güter sind von der Durchfahrt ausgeschlossen; nur Güter mit sehr geringem Gefahrenpotenzial sowie solche, die ausdrücklich für Kategorie E freigegeben sind, dürfen den Tunnel passieren. Why the other options are incorrect: • Tunnelkategorie A – hier sind alle gefährlichen Güter ohne jede Einschränkung zugelassen: Tunnelkategorie A bedeutet, dass keinerlei Beschränkungen für Gefahrgut gelten – sie ist die am wenigsten restriktive Stufe, nicht die strengste. • Tunnelkategorie B – sie schränkt nur Güter ein, die zu einer sehr großen Explosion führen können: Tunnelkategorie B schränkt nur Güter ein, die eine sehr große Explosion verursachen könnten (z. B. bestimmte Stoffe der Klasse 1); das ist eine moderate Einschränkung, nicht die strengste Stufe. • Tunnelkategorie C – sie untersagt Güter, die zu einer großen Explosion oder einem großen Giftstoffaustritt führen können: Tunnelkategorie C ist restriktiver als B, aber weniger restriktiv als D und E; sie verbietet Güter, die zu einer großen Explosion oder einem großen Giftstoffaustritt führen können, lässt aber viele weitere Gefahrgüter zu.

  9. Q9Welche Art von Rechtsquelle ist das ADR?

    • AEine EU-Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt
    • BEin nationales deutsches Bundesgesetz
    • CEin internationales zwischenstaatliches Übereinkommen (völkerrechtlicher Vertrag)
    • DEine unverbindliche Empfehlung der Vereinten Nationen
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    ✓ Richtige Antwort: C. Ein internationales zwischenstaatliches Übereinkommen (völkerrechtlicher Vertrag)

    Das ADR ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der unter der Schirmherrschaft der UNECE zwischen den Vertragsstaaten ausgehandelt wurde. Nach Ratifizierung durch einen Staat wird er Teil dessen nationaler Rechtsordnung. Why the other options are incorrect: • Eine EU-Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt: Das ADR ist keine EU-Verordnung. Es geht über den EU-Rahmen hinaus und gilt auch für Nicht-EU-Staaten, die es ratifiziert haben (z. B. Russland, Türkei). • Ein nationales deutsches Bundesgesetz: Das ADR ist kein deutsches Bundesgesetz, sondern ein internationales Übereinkommen. Deutschland hat es ratifiziert und durch die GGVSEB ins nationale Recht überführt. • Eine unverbindliche Empfehlung der Vereinten Nationen: Das ADR ist zwar unter UN-Schirmherrschaft entstanden, hat nach Ratifizierung durch die Vertragsstaaten jedoch volle Rechtsbindung – es ist keine bloße Empfehlung.

  10. Q10Aus welchen Hauptbestandteilen besteht das ADR?

    • AAus dem Übereinkommen sowie den Anlagen A und B
    • BNur aus den neun Teilen der Anlagen, ohne eigentliches Übereinkommen
    • CAus dem Rahmenübereinkommen und drei Anlagen (A, B und C)
    • DAus dem Vertragstext und einem einzigen technischen Anhang
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    ✓ Richtige Antwort: A. Aus dem Übereinkommen sowie den Anlagen A und B

    Das ADR besteht aus dem eigentlichen Übereinkommen (dem völkerrechtlichen Vertragstext) sowie Anlage A (Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände, Teile 1–7) und Anlage B (Vorschriften für Beförderungsmittel und die Beförderungsdurchführung, Teile 8–9). Why the other options are incorrect: • Nur aus den neun Teilen der Anlagen, ohne eigentliches Übereinkommen: Die Teile 1–9 sind Inhalte der Anlagen A und B und keine eigenständigen Dokumente; ohne das Übereinkommen gäbe es keine völkerrechtliche Grundlage. • Aus dem Rahmenübereinkommen und drei Anlagen (A, B und C): Das ADR hat nur zwei Anlagen (A und B), keine dritte Anlage C. • Aus dem Vertragstext und einem einzigen technischen Anhang: Das ADR besitzt zwei technische Anlagen (A und B), nicht nur einen einzigen Anhang.

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