Gefahrgut ADR Basis Übungsfragen und Antworten 2026. Tippe auf eine Option, um dich selbst zu testen — du siehst die richtige Antwort und eine klare Erklärung zu jeder Frage. Kostenlos, keine Anmeldung.
Q21Welche Mindestabmessungen muss ein Gefahrzettel auf einem Versandstück haben?
✓ Richtige Antwort: A. 100 mm × 100 mm
Gemäß ADR Unterabschnitt 5.2.2.1.1 beträgt die vorgeschriebene Mindestgröße eines Gefahrzettels auf Versandstücken 100 mm × 100 mm. Why the other options are incorrect: • 50 mm × 50 mm: 50 mm × 50 mm ist zu klein und entspricht nicht den ADR-Vorschriften; diese Abmessung ist im ADR für Gefahrzettel nicht vorgesehen. • 150 mm × 150 mm: 150 mm × 150 mm überschreitet das Mindestmaß und ist zulässig, aber nicht die geforderte Mindestgröße laut ADR. • 200 mm × 200 mm: 200 mm × 200 mm ist die ungefähre Größe, die eher an Großzetteln (Placards) orientiert ist, gilt aber nicht als Mindestmaß für Gefahrzettel auf Versandstücken.
Q22Welche Form haben Gefahrzettel, die auf Versandstücke aufgebracht werden müssen?
✓ Richtige Antwort: A. Rautenform (auf der Spitze stehendes Quadrat)
Gefahrzettel haben gemäß ADR 5.2.2.1.1 die Form einer Raute, also eines um 45° gedrehten Quadrats, mit einem Rand aus zwei parallelen Linien. Why the other options are incorrect: • Rechteckige Form: Rechteckige Formen werden für bestimmte Zusatzkennzeichnungen verwendet (z. B. Umweltgefahrzettel), nicht jedoch für klassische Gefahrzettel. • Kreisrunde Form: Kreisrunde Formen sind im ADR für Gefahrzettel nicht vorgesehen. • Dreieckige Form: Dreieckige Formen werden im Straßenverkehr z. B. für Warndreiecke verwendet, sind aber keine vorgeschriebene Form für ADR-Gefahrzettel.
Q23Ein Fahrzeug befördert ausschließlich Güter, für die gemäß ADR keine orangefarbenen Warntafeln vorgeschrieben sind. Was gilt für Tunneldurchfahrten?
✓ Richtige Antwort: C. Das Fahrzeug darf alle Tunnelkategorien ohne Einschränkung benutzen
Gemäß ADR 1.9.5.1 gelten die Tunneleinschränkungen nur für Fahrzeuge, die nach ADR 5.3.2 zur Anbringung orangefarbener Warntafeln verpflichtet sind. Fahrzeuge ohne diese Pflicht dürfen alle Tunnel uneingeschränkt benutzen. Why the other options are incorrect: • Das Fahrzeug muss alle Tunnel der Kategorie E meiden: Kategorie-E-Einschränkungen betreffen ausschließlich kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge, nicht Fahrzeuge ohne Warntafelpflicht. • Das Fahrzeug benötigt eine schriftliche Genehmigung des Tunnelbetreibers: Eine Sondergenehmigung des Tunnelbetreibers ist im ADR nicht vorgesehen; die Tunnelnutzung hängt allein von der Warntafelkennzeichnungspflicht ab. • Das Fahrzeug muss die Einschränkungen der Kategorie D beachten: Kategorie-D-Einschränkungen gelten ebenfalls nur für Fahrzeuge mit orangefarbener Warntafelkennzeichnungspflicht.
Q24Welche Angabe zur UN-Nummer ist im Beförderungspapier für gefährliche Güter vorgeschrieben?
✓ Richtige Antwort: A. Die UN-Nummer mit dem vorangestellten Buchstaben 'UN', z. B. 'UN 1203'
Gemäß ADR 5.4.1.1 muss die UN-Nummer stets mit dem vorangestellten Buchstaben 'UN' angegeben werden, z. B. 'UN 1203' für Benzin. Why the other options are incorrect: • Nur die vierstellige Ziffer ohne weiteren Zusatz, z. B. '1203': Die vierstellige Ziffer allein genügt nicht; der Buchstabe 'UN' muss zwingend vorangestellt sein. • Die UN-Nummer mit dem Präfix 'GG', z. B. 'GG 1203': Das Kürzel 'GG' ist keine im ADR vorgesehene Kennzeichnung und daher unzulässig. • Die UN-Nummer zusammen mit dem Gefahrzettelcode, z. B. '1203/3': Gefahrzettelcode und UN-Nummer werden im Beförderungspapier getrennt angegeben, nicht als kombinierter Schrägstrich-Code.
Q25Darf das Beförderungspapier für gefährliche Güter in elektronischer Form (EDV/EDI) mitgeführt werden?
✓ Richtige Antwort: A. Ja, wenn die zuständigen Behörden der beteiligten Staaten dies zulassen und die Daten während der Beförderung jederzeit lesbar abrufbar und ausdruckbar sind
ADR 5.4.0 erlaubt elektronische Datenverarbeitung als Ersatz für das Papierdokument, sofern alle beteiligten Staaten zustimmen und die Informationen bei Kontrollen lesbar vorgelegt werden können. Why the other options are incorrect: • Nein, das ADR schreibt ausnahmslos Papierdokumente vor: Das ADR schließt elektronische Dokumente nicht grundsätzlich aus; unter bestimmten Bedingungen sind sie ausdrücklich zulässig. • Ja, aber nur für Güter der Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten): Es gibt keine klassenspezifische Beschränkung auf Klasse 3; die elektronische Form ist prinzipiell für alle Klassen möglich. • Ja, aber nur wenn der Fahrzeugführer ein spezielles digitales Zertifikat besitzt: Ein spezielles Fahrerzertifikat für elektronische Dokumente ist im ADR nicht vorgesehen; entscheidend ist die behördliche Zustimmung.
Q26Was versteht man beim Befüllen von Gefahrgut-Tanks für flüssige Stoffe unter dem 'höchstzulässigen Füllungsgrad'?
✓ Richtige Antwort: D. Den höchsten Anteil des Tankvolumens, der befüllt werden darf, um Raum für die Wärmeausdehnung der Flüssigkeit zu lassen
Der höchstzulässige Füllungsgrad gibt an, zu welchem maximalen Anteil (in % des Nennvolumens) ein Tank befüllt werden darf. Der freibleibende Resthohlraum verhindert, dass sich der Tank durch Wärmeausdehnung der Flüssigkeit verformt oder das Sicherheitsventil anspricht. Why the other options are incorrect: • Das maximale zulässige Gesamtgewicht des beladenen Tankfahrzeugs laut Fahrzeugschein: Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (zGG) ist eine fahrzeugtechnische Größe aus dem Fahrzeugschein und hat mit dem Füllungsgrad des Tanks nichts zu tun. • Den maximalen Betriebsdruck, dem der Tank beim Befüllvorgang standhalten muss: Der Betriebsdruck beim Befüllen ist eine separate konstruktive Kenngröße des Tanks; der Füllungsgrad beschreibt das Volumenverhältnis, nicht den Druck. • Die maximale Anzahl der zulässigen Befüll- und Entleervorgänge pro Betriebsjahr: Die Anzahl der Befüll- und Entleervorgänge ist kein im ADR definierter Begriff und hat keinen Bezug zum Füllungsgrad.
Q27Ein Unternehmen möchte Salzsäure (UN 1789, Klasse 8, Verpackungsgruppe II) in Kunststoffkanisters transportieren. Welche UN-Verpackungskennzeichnung muss die Verpackung mindestens tragen?
✓ Richtige Antwort: B. Ein 'Y' oder 'X' im Kennzeichen (z. B. 3H1/Y … oder 3H1/X …)
Salzsäure UN 1789 ist Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr). Die Verpackung muss daher mindestens ein 'Y' tragen (geeignet für VG II und III) oder ein 'X' (geeignet für VG I, II und III). Beide Kennzeichen sind zulässig. Why the other options are incorrect: • Ein 'Z' im Kennzeichen (z. B. 3H1/Z …), da Salzsäure als Klasse-8-Stoff stets VG III zugeordnet wird: 'Z' bedeutet nur geeignet für Verpackungsgruppe III (geringe Gefahr). Da Salzsäure UN 1789 der Verpackungsgruppe II angehört, ist 'Z' nicht ausreichend. • Kein besonderes UN-Kennzeichen, da handelsübliche Kanister für Säuren ausreichend sind: Für Gefahrguttransporte sind ausschließlich UN-zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Verpackungen zulässig; handelsübliche Kanister ohne UN-Kennzeichen sind verboten. • Ausschließlich ein 'X', weil alle Klasse-8-Stoffe grundsätzlich Verpackungsgruppe I erfordern: Nicht alle Klasse-8-Stoffe haben Verpackungsgruppe I; Salzsäure UN 1789 ist VG II. Ein 'X' wäre zwar zulässig, aber nicht zwingend erforderlich — ein 'Y' genügt.
Q28Ein Kunststoffkrug trägt den UN-Code '3H1/Y1.4/100'. Was bedeutet die Zahl '100' in dieser Kennzeichnung?
✓ Richtige Antwort: D. Der hydraulische Prüfdruck betrug 100 kPa
Bei UN-Verpackungen für flüssige Stoffe gibt die letzte Zahl im Code den hydraulischen Prüfdruck in Kilopascal (kPa) an, dem die Verpackung beim Typbaumustertest standhalten musste. Why the other options are incorrect: • Das maximale Füllvolumen beträgt 100 Liter: Das Fassungsvermögen ist nicht im UN-Code selbst enthalten; es ergibt sich aus dem konkreten Verpackungstyp und wird separat angegeben. • Das zulässige maximale Bruttogewicht beträgt 100 Kilogramm: Das maximale Bruttogewicht in Kilogramm steht im UN-Code nur bei Verpackungen für Feststoffe an dieser Position. Bei Flüssigkeitsverpackungen wird dort stattdessen der Prüfdruck in kPa angegeben. • Die Verpackung ist für Stoffe mit einer relativen Dichte bis 1,00 geeignet: Die relative Dichte des Inhalts wird im UN-Code für Flüssigkeiten vor dem Schrägstrich angegeben – hier die '1.4' im Teil 'Y1.4'.
Q29Welche Angabe muss sich nach ADR zwingend auf dem Typschild eines ortsbeweglichen Tanks (Portable Tank) befinden?
✓ Richtige Antwort: C. Die anwendbare Tankbauvorschrift (T-Code, z. B. T4 oder T11)
Auf dem Typschild eines ortsbeweglichen Tanks muss u. a. die anwendbare Tankbauvorschrift (T-Code) angegeben sein. Der T-Code legt Mindestbauanforderungen wie Prüfdruck, Füllungsgrad und zulässige Stoffe fest. Why the other options are incorrect: • Der Name und die Telefonnummer des zugelassenen Befüllers: Name und Telefonnummer des Befüllers sind keine Pflichtangaben auf dem Typschild; sie ändern sich mit jedem Befüllvorgang. • Das amtliche Kennzeichen des Zugfahrzeuges: Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs hat keinen Bezug zum Typschild des Tanks und wechselt je nach eingesetztem Fahrzeug. • Die maximale Transportgeschwindigkeit mit befülltem Tank: Eine maximale Transportgeschwindigkeit wird nicht auf dem Typschild des Tanks angegeben; sie richtet sich nach Straßenverkehrsrecht und Fahrzeugzulassung.
Q30Wie soll sich das Fahrpersonal bei austretendem Gefahrgut im Freien zur Windrichtung verhalten?
✓ Richtige Antwort: C. Luvseitig aufhalten, sodass der Wind von der Person zur Gefahrstoffquelle weht
Luvseitig bedeutet: Der Wind bläst von der Person in Richtung der Gefahrstoffquelle. Dadurch werden Dämpfe, Gase oder Aerosole vom Fahrpersonal weggetragen und das Risiko des Einatmens oder Hautkontakts wird minimiert. Why the other options are incorrect: • In Windrichtung (leeseitig) stehen, damit ausströmende Dämpfe frühzeitig wahrgenommen werden: Leeseitig (in Windrichtung) zu stehen bedeutet, dass der Wind die Dämpfe direkt zur Person hin transportiert – das ist gefährlich und zu vermeiden. • Die Windrichtung spielt keine Rolle, solange der empfohlene Sicherheitsabstand eingehalten wird: Die Windrichtung ist entscheidend für die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen. Ein Sicherheitsabstand allein reicht nicht aus, wenn man sich im Lee der Gefahrstoffquelle befindet. • Hinter dem Fahrzeug in Deckung gehen, unabhängig von der Windrichtung: Hinter dem Fahrzeug in Deckung zu gehen kann bei Explosionsgefahr sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die korrekte Positionierung zur Windrichtung.
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