Gefahrgut ADR BasisTeil 2 von 3

Gefahrgut ADR Basis Prüfungsfragen & Antworten 2026 (11–20)

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  1. Q11Ein flüssiger Stoff weist gleichzeitig ätzende (Klasse 8) und giftige (Klasse 6.1) Eigenschaften auf. Welches Prinzip legt das ADR für die Klassifizierung bei mehreren zutreffenden Gefahren fest?

    • ADer Versender darf frei zwischen den zutreffenden Klassen wählen
    • BBeide Klassen werden gleichberechtigt als Hauptklasse angegeben
    • CEs gilt stets die Klasse mit der niedrigeren Klassennummer
    • DEs gilt die Klasse, deren Gefahr in der ADR-Rangfolge-Tabelle als vorrangig ausgewiesen ist
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    ✓ Richtige Antwort: D. Es gilt die Klasse, deren Gefahr in der ADR-Rangfolge-Tabelle als vorrangig ausgewiesen ist

    Das ADR enthält in Abschnitt 2.1.3.10 eine verbindliche Rangfolge-Tabelle (Reihenfolge der Gefahren), die vorschreibt, welche Klasse bei mehreren zutreffenden Gefahren Vorrang hat. Diese Tabelle ist einzuhalten; der Versender hat kein Wahlrecht. Why the other options are incorrect: • Der Versender darf frei zwischen den zutreffenden Klassen wählen: Das ADR lässt dem Versender kein Wahlrecht bei der Klassifizierung. Die Zuordnung zu einer Klasse ist durch die Vorschriften und Rangfolge-Tabellen verbindlich geregelt. • Beide Klassen werden gleichberechtigt als Hauptklasse angegeben: Es gibt immer nur eine primäre Klasse. Zusätzliche Gefahren können durch subsidiäre Gefahrzettel (Nebenzettel) ausgewiesen werden, aber eine zweite Hauptklasse ist nicht zulässig. • Es gilt stets die Klasse mit der niedrigeren Klassennummer: Die Nummer einer Klasse gibt keine Auskunft über ihre Priorität bei der Klassifizierung. Maßgeblich ist ausschließlich die ADR-Rangfolge-Tabelle, nicht die Nummerierung.

  2. Q12Ab welchem Flammpunkt gilt eine flüssige Substanz nach ADR bei normaler Transporttemperatur NICHT mehr als entzündbarer flüssiger Stoff der Klasse 3?

    • AÜber 23 °C
    • BÜber 37,8 °C
    • CÜber 60 °C
    • DÜber 100 °C
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    ✓ Richtige Antwort: C. Über 60 °C

    Nach ADR werden flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis einschließlich 60 °C der Klasse 3 zugeordnet. Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C gelten bei normaler Transporttemperatur nicht mehr als Klasse 3. Why the other options are incorrect: • Über 23 °C: 23 °C ist kein allgemeiner Ausschlussgrenzwert für Klasse 3, sondern dient der Abgrenzung zwischen Verpackungsgruppe II und III innerhalb der Klasse 3. • Über 37,8 °C: 37,8 °C (100 °F) ist ein historischer US-Grenzwert und nicht der maßgebliche ADR-Schwellenwert für die Klassifizierung als Klasse 3. • Über 100 °C: 100 °C liegt weit über dem ADR-Grenzwert; Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C sind bereits aus der Klasse 3 ausgeschlossen, nicht erst ab 100 °C.

  3. Q13Batteriesäure (verdünnte Schwefelsäure) wird nach ADR in welche Klasse eingestuft?

    • AKlasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
    • BKlasse 5.1 – Entzündend wirkende Stoffe
    • CKlasse 8 – Ätzende Stoffe
    • DKlasse 6.1 – Giftige Stoffe
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    ✓ Richtige Antwort: C. Klasse 8 – Ätzende Stoffe

    Schwefelsäure ist ein stark ätzender Stoff, der Haut, Schleimhäute und viele Materialien angreift. Sie gehört daher zur Klasse 8 (UN 2796). Why the other options are incorrect: • Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe: Klasse 3 betrifft entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 60 °C. Schwefelsäure ist nicht brennbar. • Klasse 5.1 – Entzündend wirkende Stoffe: Klasse 5.1 betrifft Stoffe, die durch Sauerstoffabgabe die Verbrennung anderer fördern. Verdünnte Schwefelsäure hat keine wesentliche oxidierende Wirkung. • Klasse 6.1 – Giftige Stoffe: Klasse 6.1 umfasst giftige Stoffe, deren primäre Gefahr in ihrer Toxizität liegt. Die Hauptgefahr von Schwefelsäure ist die ätzende Wirkung (Klasse 8).

  4. Q14Was ist das entscheidende Kriterium für die Einstufung eines Stoffes als ansteckungsgefährlicher Stoff der ADR-Klasse 6.2?

    • AEr enthält lebende Krankheitserreger (z. B. Bakterien, Viren, Prionen), die beim Menschen oder Tier Infektionskrankheiten auslösen können
    • BEr gibt beim Erhitzen Dämpfe ab, die Reizungen der Atemwege verursachen
    • CEr verursacht bei Hautkontakt chemische Verätzungen des Gewebes
    • DEr enthält radioaktive Bestandteile, die biologisches Gewebe schädigen können
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    ✓ Richtige Antwort: A. Er enthält lebende Krankheitserreger (z. B. Bakterien, Viren, Prionen), die beim Menschen oder Tier Infektionskrankheiten auslösen können

    Klasse 6.2 umfasst Stoffe, bei denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Als Krankheitserreger gelten Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze) sowie Prionen, die bei Mensch oder Tier Erkrankungen hervorrufen können. Why the other options are incorrect: • Er gibt beim Erhitzen Dämpfe ab, die Reizungen der Atemwege verursachen: Stoffe, die beim Erhitzen atemwegsreizende Dämpfe freisetzen, werden je nach Konzentration und Wirkung als Klasse 6.1 (giftig) oder Klasse 8 (ätzend) eingestuft, nicht als Klasse 6.2. • Er verursacht bei Hautkontakt chemische Verätzungen des Gewebes: Das Verursachen chemischer Verätzungen bei Hautkontakt ist das klassifizierende Merkmal der Klasse 8 (ätzende Stoffe), nicht der Klasse 6.2. • Er enthält radioaktive Bestandteile, die biologisches Gewebe schädigen können: Radioaktive Stoffe, die biologisches Gewebe schädigen, werden der ADR-Klasse 7 zugeordnet. Radioaktivität und Infektionsgefahr sind getrennte, unabhängige Gefahrenmerkmale.

  5. Q15Benzin (Ottokraftstoff) wird nach ADR welcher Gefahrgutklasse zugeordnet?

    • AKlasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
    • BKlasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe
    • CKlasse 8 – Ätzende Stoffe
    • DKlasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe
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    ✓ Richtige Antwort: A. Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

    Benzin ist eine entzündbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt weit unter 23 °C und gehört damit eindeutig zur Klasse 3 (Entzündbare flüssige Stoffe). Why the other options are incorrect: • Klasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe: Klasse 4.1 umfasst entzündbare FESTE Stoffe sowie selbstzersetzliche Stoffe – Benzin ist jedoch eine Flüssigkeit. • Klasse 8 – Ätzende Stoffe: Klasse 8 umfasst ätzende Stoffe, die organische Gewebe oder Metalle angreifen. Benzin ist nicht ätzend, sondern brennbar. • Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe: Klasse 9 ist für verschiedene Gefahrgüter vorgesehen, die in keine andere Klasse passen. Benzin passt eindeutig in Klasse 3.

  6. Q16Welche Anforderung stellt das ADR an die Sicherung von Versandstücken mit gefährlichen Gütern im Laderaum des Fahrzeugs?

    • AVersandstücke müssen nur bei Fahrten über 100 km aktiv gesichert werden
    • BEine aktive Ladungssicherung ist nur für Güter der Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten) und Klasse 8 (ätzende Stoffe) vorgeschrieben
    • CVersandstücke gelten durch ihr Eigengewicht als ausreichend gesichert; zusätzliche Sicherungsmittel sind optional
    • DVersandstücke müssen so gesichert werden, dass sie bei normalen Beförderungsbedingungen wie Bremsen, Kurvenfahren oder Erschütterungen nicht verrutschen, umfallen oder beschädigt werden können
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    ✓ Richtige Antwort: D. Versandstücke müssen so gesichert werden, dass sie bei normalen Beförderungsbedingungen wie Bremsen, Kurvenfahren oder Erschütterungen nicht verrutschen, umfallen oder beschädigt werden können

    Gemäß ADR 7.5.7 müssen alle Versandstücke mit gefährlichen Gütern so im Fahrzeug gesichert sein, dass sie bei normalen Fahrbedingungen – einschließlich Bremsmanövern, Kurvenfahrten und Fahrbahnunebenheiten – weder verrutschen noch umfallen oder sich gegenseitig beschädigen können. Why the other options are incorrect: • Versandstücke müssen nur bei Fahrten über 100 km aktiv gesichert werden: Die Sicherungspflicht gilt für jede Beförderung gefährlicher Güter unabhängig von der zurückzulegenden Strecke; das ADR kennt keine Mindestfahrstrecke als Auslöser der Sicherungspflicht. • Eine aktive Ladungssicherung ist nur für Güter der Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten) und Klasse 8 (ätzende Stoffe) vorgeschrieben: Die Ladungssicherungsvorschriften des ADR gelten für alle gefährlichen Güter in Versandstücken, nicht nur für ausgewählte Klassen wie Klasse 3 und Klasse 8. • Versandstücke gelten durch ihr Eigengewicht als ausreichend gesichert; zusätzliche Sicherungsmittel sind optional: Das Eigengewicht allein stellt keine ausreichende Sicherung dar; das ADR verlangt aktive Maßnahmen wie Formschluss, Kraftschluss oder Kombination beider Methoden, um Bewegungen der Versandstücke zu verhindern.

  7. Q17Was beschreibt die Ladungssicherungsmethode "Niederzurren" (tie-down lashing)?

    • AZurrmittel werden von oben über die Ladung gespannt, erzeugen eine Niederhaltekraft und sichern die Ladung durch die dabei erhöhte Reibung auf der Ladefläche.
    • BVersandstücke werden mit Zurrmitteln schräg zwischen zwei festen Punkten am Fahrzeug diagonal verspannt, sodass Längs- und Querkräfte direkt in die Fahrzeugstruktur abgeleitet werden.
    • CDie Ladung wird durch Kühlgeneratoren abgekühlt, sodass sie an der Ladefläche festfriert und nicht verrutschen kann.
    • DBeim Niederzurren werden ausschließlich Stahlseile mit Spannschlössern eingesetzt; textile Gurte sind nicht zugelassen.
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    ✓ Richtige Antwort: A. Zurrmittel werden von oben über die Ladung gespannt, erzeugen eine Niederhaltekraft und sichern die Ladung durch die dabei erhöhte Reibung auf der Ladefläche.

    Beim Niederzurren werden Zurrgurte oder Ketten von oben über die Ladung geführt und an Zurrpunkten des Fahrzeugs befestigt. Die Vorspannkraft drückt die Ladung auf die Ladefläche und erhöht die Reibungskraft, die das Verrutschen verhindert. Why the other options are incorrect: • Versandstücke werden mit Zurrmitteln schräg zwischen zwei festen Punkten am Fahrzeug diagonal verspannt, sodass Längs- und Querkräfte direkt in die Fahrzeugstruktur abgeleitet werden.: Die diagonale Direktverspannung von Versandstücken an Fahrzeug-Zurrpunkten beschreibt das Direktzurren (Schräg- oder Diagonalzurren), nicht das Niederzurren. • Die Ladung wird durch Kühlgeneratoren abgekühlt, sodass sie an der Ladefläche festfriert und nicht verrutschen kann.: Das Einfrieren von Ladung ist keine anerkannte Ladungssicherungsmethode und hat mit dem Begriff 'Niederzurren' nichts zu tun. • Beim Niederzurren werden ausschließlich Stahlseile mit Spannschlössern eingesetzt; textile Gurte sind nicht zugelassen.: Es gibt keine Vorschrift, die textile Gurte beim Niederzurren verbietet; sowohl Gurte als auch Ketten sind als Zurrmittel zulässig.

  8. Q18Unter welchen Voraussetzungen gelten gemäß ADR Unterabschnitt 7.5.2.2 die Zusammenladeverbote aus der Tabelle 7.5.2.1 nicht?

    • AWenn der Beförderer eine multilaterale Ausnahmegenehmigung nach ADR Kapitel 1.5 für diese spezifische Güterkombination besitzt.
    • BWenn alle betroffenen Versandstücke durch fest eingebaute Stahlwände physisch voneinander getrennt sind.
    • CWenn die Gesamtmenge der gefährlichen Güter auf dem Fahrzeug die in ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten Freigrenzen (1000-Punkte-System) nicht überschreitet.
    • DWenn der Versender eine schriftliche Erklärung vorlegt, dass zwischen den betreffenden Gütern keine chemische Reaktion möglich ist.
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    ✓ Richtige Antwort: C. Wenn die Gesamtmenge der gefährlichen Güter auf dem Fahrzeug die in ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten Freigrenzen (1000-Punkte-System) nicht überschreitet.

    ADR 7.5.2.2 sieht ausdrücklich vor, dass die Verbote aus Tabelle 7.5.2.1 nicht gelten, wenn die Gesamtmenge der gefährlichen Güter auf der Beförderungseinheit die Freigrenzen des Unterabschnitts 1.1.3.6 (sogenanntes 1000-Punkte-System für die Freistellung kleiner Mengen) nicht überschreitet. Why the other options are incorrect: • Wenn der Beförderer eine multilaterale Ausnahmegenehmigung nach ADR Kapitel 1.5 für diese spezifische Güterkombination besitzt.: Eine multilaterale Vereinbarung nach Kapitel 1.5 betrifft spezifische Abweichungen für bestimmte Güter oder Bedingungen, nicht das pauschale Aufheben von Zusammenladeverboten. • Wenn alle betroffenen Versandstücke durch fest eingebaute Stahlwände physisch voneinander getrennt sind.: Das ADR kennt keine Regelung, nach der eingebaute Trennwände innerhalb desselben Fahrzeugs die Zusammenladeverbote aus Tabelle 7.5.2.1 aufheben. • Wenn der Versender eine schriftliche Erklärung vorlegt, dass zwischen den betreffenden Gütern keine chemische Reaktion möglich ist.: Eine Erklärung des Versenders über Nichtreaktivität ist im ADR kein anerkannter Ausnahmetatbestand; die Ausnahmen zu Abschnitt 7.5.2.1 sind im ADR selbst abschließend geregelt.

  9. Q19Welche Mindestabmessungen müssen orangefarbene Warntafeln an Gefahrgutfahrzeugen haben?

    • A400 mm breit und 300 mm hoch
    • B300 mm breit und 300 mm hoch
    • C400 mm breit und 400 mm hoch
    • D500 mm breit und 300 mm hoch
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    ✓ Richtige Antwort: A. 400 mm breit und 300 mm hoch

    Gemäß ADR 5.3.2.2 müssen orangefarbene Tafeln mindestens 400 mm breit und 300 mm hoch sein; der schwarze Rand beträgt 15 mm. Why the other options are incorrect: • 300 mm breit und 300 mm hoch: 300 mm × 300 mm ist zu schmal; die vorgeschriebene Mindestbreite beträgt 400 mm, nicht 300 mm. • 400 mm breit und 400 mm hoch: 400 mm × 400 mm ist zu hoch; die vorgeschriebene Mindesthöhe beträgt 300 mm, nicht 400 mm. • 500 mm breit und 300 mm hoch: 500 mm × 300 mm entspricht nicht dem ADR; die Mindestbreite wird mit 400 mm, nicht mit 500 mm angegeben.

  10. Q20Wie ist der Gefahrzettel der Klasse 4.1 (entzündbare feste Stoffe) gestaltet?

    • ARoter Hintergrund mit weißer Flamme und weißer Ziffer '4'
    • BBlauer Hintergrund mit schwarzer Flamme und weißer Ziffer '4'
    • CWeiß-rot senkrecht gestreifter Hintergrund mit schwarzer Flamme und schwarzer Ziffer '4'
    • DGelber Hintergrund mit schwarzer Flamme und schwarzer Ziffer '4'
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    ✓ Richtige Antwort: C. Weiß-rot senkrecht gestreifter Hintergrund mit schwarzer Flamme und schwarzer Ziffer '4'

    Der Gefahrzettel der Klasse 4.1 zeigt einen abwechselnd weiß und rot senkrecht gestreiften Hintergrund mit einer schwarzen Flamme sowie der schwarzen Ziffer '4' in der unteren Ecke. Das Streifenmuster ist das charakteristische Erkennungsmerkmal dieser Klasse. Why the other options are incorrect: • Roter Hintergrund mit weißer Flamme und weißer Ziffer '4': Ein komplett roter Hintergrund mit weißer Flamme gehört zur Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe) oder Unterklasse 2.1 (entzündbare Gase), nicht zur Klasse 4.1. • Blauer Hintergrund mit schwarzer Flamme und weißer Ziffer '4': Ein blauer Hintergrund kommt im ADR-Gefahrzettelystem in dieser Form nicht vor und ist keiner Klasse zugeordnet. • Gelber Hintergrund mit schwarzer Flamme und schwarzer Ziffer '4': Ein gelber Hintergrund ist anderen Klassen vorbehalten (z. B. Klasse 4.3), nicht der Klasse 4.1.

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